Saarland: Ärztekammer äußert Unverständnis über Ausschluss von Privatärzten bei der Covid-19-Impfung
Saarbrücken - Bei den bald beginnenden Impfungen im ambulanten Bereich bleiben privat niedergelassene Ärztinnen und Ärzte außen vor. Sie erhalten keine Impfstoffe. Mit einer Allgemeinverfügung vom 31. März 2021 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt, dass Apotheken Covid-19-Impfstoffe nicht an privatärztliche Praxen und an Betriebsärzte abgeben dürfen.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch im Saarland ab nächster Woche Hausärzte und andere niedergelassene Fachärzte mit den Impfungen beginnen. Unverständlich und nicht akzeptabel ist aber, dass man nach den Vorgaben des BMG die 120 privat niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hier ausschließt“, sagt Kammerpräsident San.-Rat Dr. Josef Mischo. „In der kritischen Phase der Pandemie müssen alle Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden, die bereit sind, sich hier zu engagieren“.
Um die Impfstrategie gegen Covid-19 besser umzusetzen, sollte jeder Patient die Möglichkeit haben, sich von dem Arzt seines Vertrauens beraten und impfen zu lassen.