Sachsen-Anhalt: Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sichern
Magdeburg - Die Ärzteschaft in Sachsen-Anhalt verlangt eine ausreichende und einheitliche Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, die losgelöst ist von der Weiterbildungsstätte. "Will man eine qualitative und umfassende ärztliche Weiterbildung sicherstellen, müssen die Kosten für die ärztliche Weiterbildung in Klinik und Praxis angemessen finanziert werden. Nur so können ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für Weiterbildungsassistenten zur Verfügung gestellt werden", fordert Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Einstimmig stimmte die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bei ihrer heutigen Sitzung für die Entschließung zur zukünftigen Finanzierung der Weiterbildung und beauftragte ihre gewählten Delegierten einen entsprechenden Antrag beim 124. Deutscher Ärztetag einzubringen.
Entschließungstext:
Die ärztliche Weiterbildung ist eine der wesentlichen Aufgaben der Ärztekammern. In der Vergangenheit wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Kosten für die ärztliche Weiterbildung in Klinik und Praxis angemessen finanziert werden müssen, damit ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bereitgestellt werden können.
Die stationäre Gesundheitsversorgung finanziert sich über die pauschale diagnosebezogene Vergütung von Behandlungsfällen. Eine mögliche Weiterbildung wird darin nicht abgebildet oder gar gefördert.
Immer mehr Leistungen werden ambulant erbracht und die Versorgung wird zunehmend sektorenübergreifend zu organisieren sein. Durch die Novellierung der Weiterbildungsordnung wird diese Entwicklung auch für die ärztliche Weiterbildung deutlich vorangetrieben. Facharztkompetenzen werden vermehrt sektorenübergreifend vermittelt. Der Anteil der im ambulanten Bereich absolvierten Weiterbildungszeiten wird erheblich zunehmen. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen im fachärztlichen Versorgungsbereich bundesweit insgesamt 2.000 Weiterbildungsstellen finanziell fördern können. Auf Sachsen-Anhalt entfallen im Jahr 2021 ca. 53 Stellen, die laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt bereits zum jetzigen Zeitpunkt nahezu ausgeschöpft sind.
Eine angemessene Finanzierung der Weiterbildung ist damit auch im ambulanten Bereich nicht mehr möglich. Deshalb muss auch die Finanzierung der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis durch einheitliche, neue Finanzierungskonzepte gesichert werden.
Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildungsstellen muss zukünftig losgelöst von einer Weiterbildungsstätte erfolgen. Im Ergebnis müssen die Gehälter der sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte im ambulanten und stationären Bereich einheitlich sein und vollständig refinanziert werden.