Landesapothekerkammer und Landesärztekammer plädieren für Einführung eines Sächsischen Anonymen Behandlungsscheins

Sachsen

Dresden - Die Berufsvertretungen der sächsischen Ärztinnen und Ärzte sowie der sächsischen Apothekerinnen und Apotheker haben sich gemeinsam zu den Bemühungen um den sächsischen Anonymen Behandlungsschein positioniert, damit eine geregelte medizinische und pharmazeutische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung erreicht werden kann.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer Erik Bodendieck sowie Apothekerkammerpräsident Friedemann Schmidt sind aus ihrer heilberuflichen Sicht der Auffassung, dass alle in Sachsen lebenden Menschen im Krankheitsfall ausreichend medizinisch und pharmazeutisch versorgt werden müssen, ganz gleich, ob sie über eine Krankenversicherung verfügen oder nicht.

Beide Präsidenten unterstützen damit entsprechende Aktivitäten, welche die medizinische und pharmazeutische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung durch einen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Anonymen Behandlungsschein zum Ziel haben. Über ein damit verbundenes Clearingverfahren soll für die betroffenen Personengruppen darüber hinaus die Integration in das Regelsystem der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert werden.

Dazu Bodendieck und Schmidt abschließend: „Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir sehr deutlich gesehen, wie gefährlich es nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft werden kann, wenn Krankheiten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Eine ausschließlich über Spenden finanzierte Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung, an der sich ehrenamtlich auch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker beteiligen, ist zwar aller Ehren wert, hat jedoch finanzielle, fachliche und zeitliche Grenzen. Unser gemeinsames Ziel muss deshalb darin bestehen, Menschen ohne Krankenversicherung möglichst schnell in das Regelsystem der Versorgung zu integrieren.“  

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