Sanitätsdienst der Bundeswehr stärken und strukturell weiterentwickeln

128. Deutscher Ärztetag

Das Bundesministerium für Verteidigung plant, den Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Streitkräftebasis in einem neuen Unterstützungsbereich aufgehen zu lassen. Die Abgeordneten des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz hoben die besondere Bedeutung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als wesentlichen Faktor für die Einsatzfähigkeit der Truppe und dessen enge Vernetzung mit der zivilen Gesundheitsversorgung hervor.

Der Ärztetag begrüßte die vorgesehene Ausbringung eines hochrangigen „Chief Medical Officer im Bundesministerium der Verteidigung (CMO)“. Die Präsenz des CMO in wichtigen Gremien wie dem Militärischen Führungsrat sei hilfreich und zielführend. Für den weiteren Restrukturierungsprozess der Bundeswehr richtete der 128. Deutsche Ärztetag konkrete Forderungen an das Bundesministerium für Verteidigung.

Hier der Beschluss im Wortlaut:

Die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr hat erheblichen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft, Moral und Wirksamkeit der Soldatinnen und Soldaten und ist hochgradig mit dem zivilen Gesundheitswesen in Deutschland vernetzt. Die deutsche Ärzteschaft hat die konstruktive Diskussion einer Vielzahl von Repräsentanten des deutschen Gesundheitswesens mit Bundesminister Pistorius um die zukünftige Struktur, Führung sowie fachliche, personelle und militärische Verantwortlichkeiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr positiv wahrgenommen.

Die angekündigte Ausbringung eines hochrangigen „Chief Medical Officer im Bundesministerium der Verteidigung (CMO)“, der dessen Leitung berät sowie militärischer und fachlicher Vorgesetzter des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ist, wird ausdrücklich begrüßt. Die Präsenz des CMO in wichtigen Gremien wie dem Militärischen Führungsrat ist dabei hilfreich und zielführend.

Bei der nun erforderlichen Restrukturierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr fordert der 128. Deutsche Ärztetag das Bundesministerium der Verteidigung auf:

1. auch weiterhin die durchgängige fachliche und organisatorische Führung aller Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch Approbierte mit angemessener Dienstgradhöhe sicherzustellen,

2. in dem neu aufzustellenden Operativen Führungskommando den Sanitätsdienst mit einer Abteilung (JMED) zu repräsentieren, die in der Lage ist, alle medizinischen Einsätze und Aufträge fachkompetent und durchhaltefähig zu begleiten, um so die medizinische Versorgung in hoher Qualität und Verlässlichkeit sicherzustellen. Durch die komplexe Zusammenarbeit in Krise und Konflikt mit dem zivilen Gesundheitssystem, ist diese Abteilung durch einen verantwortlichen Approbationsträger im Rang eines Generalarztes/-ärztin, zu führen.

3. dem Sanitätsdienst in der Führung des neu aufzustellenden Unterstützungskommandos eine wirkungsvolle und durchsetzungsfähige Position zuzuweisen. Sanitätsdienstliche Mittel und Kräfte müssen stets einheitlich und zusammengefasst für die Streitkräfte und zivil-militärische Aufgaben eingesetzt werden können.

4. Reservisten in allen Ebenen als wichtige Akteure und belastbare Verbindungen zum zivilen Gesundheitssystem einzuplanen und personelle Durchlässigkeit zwischen zivilen Gesundheitssystem und Zentralem Sanitätsdienst zu schaffen.

Begründung:

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist durch die Sicherstellung einer ausgezeichneten Gesundheitsversorgung der Bundeswehr nicht nur ein wesentlicher Faktor der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Er hat darüber hinaus tiefgreifende Vernetzungen mit der zivilen Gesundheitsversorgung unseres Landes, ist wesentlicher Nukleus und Kompetenzträger für eine krisenfeste und in Katastrophen resiliente Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Seine Fach- und Führungskompetenz hat er in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten im In- und Ausland - nicht zuletzt in der Pandemie - eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr genießt national hohes fachliches Ansehen sowie international höchste Reputation. Ausdruck findet das in der hervorragenden Zusammenarbeit mit den zivilen Körperschaften, Standesorganisationen und Fachgesellschaften auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie in der Rolle als "Framework Nation Medical" im Bündnis.

Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Sanitätsdienst sind neben der Zugehörigkeit zur Bundeswehr gleichsam Mitglieder der Landesärztekammern und unterliegen - wie alle Heilberufler - neben den Regularien des Soldatengesetzes und den Vorschriften der Bundeswehr auch berufs- und standesrechtlichen Pflichten. Exemplarisch sind dazu die Regelungen zur Weiter- und Fortbildung sowie die Pflicht zur sorgfältigen, patientenorientierten und ethischen Berufsausübung anzuführen. Die fachlich unabhängige Ausübung der Heilkunde ist auch für Ärztinnen und Ärzte der Bundeswehr obligat.

Die Führung von Ärztinnen und Ärzten durch entsprechend aus- und weitergebildete sowie erfahrene Angehörige des eigenen Berufsstandes hat sich im zivilen ebenso wie im militärischen Arbeitsfeld über Jahrzehnte bewährt und wird auch zukünftig für den Sanitätsdienst gefordert.

Eine agile und leistungsfähige Organisation des Sanitätsdienstes ist viel mehr als in der Vergangenheit wesentlicher Attraktor für Ärztinnen und Ärzte zum beruflichen Engagement in der Bundeswehr. Dies trägt aber auch zur Sicherstellung der Ausbildung ausreichenden Fachkräftenachwuchses im gesamten deutschen Gesundheitssystem bei.

Nicht zu vernachlässigen ist die personelle Durchlässigkeit von zivilem zu militärischen Gesundheitswesen, u. a. durch Reservisten, die im Bedarfsfall einen zügigen Aufwuchs und eine "Kaltstartfähigkeit" des jeweilig anderen Sektors ermöglichen. Das ist nur möglich, wenn Führungsstrukturen ähnlich aufgebaut sind und zivil-militärische Zusammenarbeit gelebt wird. Dazu sind Reservisten als fester und aktiver Systembestandteil auszubringen.