Schleswig-Holstein: Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert geordnete Impfkampagne
Bad Segeberg - Zuletzt hatte es Diskussionen gegeben, wie groß der Personenkreis für die Auffrischungsimpfungen sein soll. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie vorerst in engerem Rahmen, für Menschen ab 70 Jahren, vulnerable und besonders exponierte Personen- und Berufsgruppen. Bundesgesundheitsminister Spahn setzt sich für Impfauffrischungen auf breiterer Front ein, die laut Impfverordnung generell für alle möglich sein soll. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) sieht die Äußerungen des Gesundheitsministers kritisch, da sie Erwartungen schüren und eine Anspruchshaltung befeuern, die in den Praxen zunehmend zu Frust und Unzufriedenheit führen – für Patienten, Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA). Die Impfempfehlungen müssen sich an wissenschaftlicher Expertise orientieren und keinem politischen Aktionismus folgen. Die ÄKSH ruft zur Solidarität auf und spricht sich für eine geordnete Impfkampagne für die Auffrischungs- sowie noch ausstehende Erst- und Zweitimpfungen aus.
In den Praxen wächst der Frust
„Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen haben zusammen mit den Medizinischen Fachangestellten (MFA) während der gesamten Pandemie enormes geleistet. Mit den Beratungs- sowie Test- und Impfangeboten wurde die präventive Arbeit während der Pandemie zum größten Teil in den Praxen geleistet, zusätzlich zur alltäglichen medizinischen Versorgung vor Ort“, so Prof. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH. Die durch die Politik befeuerte Erwartungshaltung führt in vielen Praxen zu einem aufgeheizten verbalen Umgangston gegenüber Ärztinnen und Ärzten sowie den MFA, die in den Praxen als erstes mit den Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen. Viele MFA schreckt der zunehmend raue Umgangston am Tresen ab, sodass sie Wege in andere Berufsfelder ohne direkten Patientenkontakt suchen oder das Gesundheitssystem als Arbeitsfeld sogar ganz verlassen*. Ausbleibende Wertschätzung, wie das Ausbleiben der angekündigten Corona-Bonuszahlung für die MFA in den Praxen, verstärkt den Frust.
Versorgungsauftrag und Solidarität
„Selbstverständlich haben die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein Verständnis für die Ängste und den Willen,sich rasch impfen zu lassen. Doch die Impfkampagne muss geordnet vonstatten gehen. Zumal die Arztpraxen ihrem Versorgungsauftrag für all ihre Patienten nachkommen müssen“, so Herrmann. Werden nun durch die geschürteErwartungshaltung die Praxistelefone übermäßig beansprucht, sodass keine anderen Patienten mehr durchkommen,kann das fatale Folgen für die Versorgung haben. Wie bereits bei den Erstimpfungen ruft die ÄKSH auch bei den notwendigen Booster-Impfungen zur Solidarität jedes Einzelnen auf. „Wichtig ist, wie beim Start der Impfkampagne Anfang des Jahres, dass die Booster-Impfungen geordnet und nach Priorisierungen durchgeführt wird“, sagt Herrmann. Generell gilt, dass die Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten empfohlen wird. Eine Impfung direkt nach dem Stichtag ist nicht erforderlich. „Die Impfung verliert nicht nach sechs Monaten von einemTag auf den nächsten ihre Wirkung. Ein Grundschutz bleibt auch nach dieser Zeit gegeben“, so Herrmann. Anders als bei anderen Impfstoffen, bedarf es bei den Corona-Impfstoffen eines höheren Organisationsaufwandes. Da die Impfampullen nach Anbruch schnell verfallen, müssen Impftermine so gelegt werden, dass die angebrochenen Ampullen nacheinander verimpft werden können. Seit Oktober wurde der Bestellablauf in den Praxen jedoch geändert: Konnten die Praxen zuvor ihre Impfstoffbestellungen für die darauffolgende Woche aufgeben, werden die bestellten Impfstoffe aktuell nur noch zweiwöchentlich geliefert. Für eine bessere Planbarkeit müssen diewöchentlichen Bestellungen und Lieferungen wieder aufgenommen werden und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Impfkampagnemuss wieder an Fahrt aufnehmen
Die strukturierte Impfempfehlung nach Altersgruppen sowie für vulnerable und besonders exponierte Personengruppen sollte möglichst schnell umgesetzt werden. Darüber hinaus können mobile Impfteams und eine kleine Anzahl von Impfstellen für die Patienten, die keinen Hausarzt haben oder ansonsten weite Strecken auf sich nehmen müssten, sinnvoll sein. Arztpraxen, Betriebsärzte, Impfteams und einige wenige Impfstellen können zusammen mit wiederkehrenden Impfaktionen an zentralen öffentlichen Plätzen etwa am Wochenende ein breites Impfangebot für die schleswig-holsteinische Bevölkerung für die Booster- sowie ausstehende Erst- und Zweitimpfungen bilden. „Die Pandemie ist keineswegs vorbei. Damit wir die nächsten Monate gut überstehen, ohne die Intensivstationen an oder womöglich über die Belastungsgrenze zu bringen, sind weitere Maßnahmen notwendig“, so Kammerpräsident Herrmann. Um infizierte Menschen rechtzeitig zu identifizieren und eine Infektion anderer Menschen rechtzeitig zu unterbinden, müssen die kostenlosen Testmöglichkeiten für alle wieder angeboten werden. Bei weiter steigenden Inzidenzen könne zudem eine 2G-Regelung für Veranstaltungen im öffentlichen Lebendurchaus sinnvoll sein. Ferner kann eine Impfpflicht für Berufsgruppen, die in Kontakt mit vulnerablen Menschengruppen stehen, das Risiko einer steigenden Morbidität und Mortalität senken. Gemeint sind Menschen, die patientennah im Gesundheitssektor arbeiten, sowie Menschen, die in Schulen und Kindertagesstätten tätig sind. „In der Pandemie sind wir alle gefragt, Verantwortung für unsere Nächsten und insbesondere für vulnerable Menschen zu übernehmen. Die Impfung bleibt das Mittel der Wahl, um das Risiko schwerer Krankheitsverläufe bis hin zum Versterben zu minimieren“, so Herrmann.