Suizidpräventionsgesetz: BÄK sieht relevanten Nachbesserungsbedarf
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht „relevanten Nachbesserungsbedarf“ beim Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für eine effektive Suizidprävention abzusichern sowie das Stigma und die Tabuisierung von Erkrankungen zu bekämpfen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für suizidales Verhalten einhergehen.
Diese Zielsetzung wird von der Bundesärztekammer grundsätzlich unterstützt. Der Entwurf sei ein erster, längst überfälliger Schritt, um die Suizidprävention nachhaltig zu stärken und gesetzlich zu verankern, heißt es in ihrer aktuellen Stellungnahme. Die BÄK kritisiert jedoch, dass der vorliegende Entwurf dem Thema in seiner Bedeutung und gesamtgesellschaftlichen Tragweite nur ansatzweise gerecht werde. Er sei unvollständig, an vielen Stellen unkonkret und lasse wesentliche Aspekte einer wirksamen Suizidprävention und deren gesetzliche Verankerung unberücksichtigt. Unklar sei beispielsweise, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen – nicht zuletzt auch, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Auch wesentliche Umsetzungsfragen bleiben aus Sicht der Ärzteschaft offen. So finden sich beispielsweise Themenfelder wie Maßnahmen zur Methodenrestriktion, Etablierung von Mental Health-Präventionsangeboten oder risikogruppenspezifische Suizidpräventionsprogramme unzureichend oder gar nicht wieder.
Kritisch sieht die Ärzteschaft auch die strukturelle Ausgestaltung der geplanten Nationalen Koordinierungsstelle im Bundesgesundheitsministerium. Die vorgesehenen Strukturen schienen „darauf angelegt zu sein, die Selbstverwaltung und fachliche Unabhängigkeit zu unterminieren, soweit dies auf eine vollständige Bestimmung und Kontrolle durch das BMG ausgerichtet zu sein scheint“, heißt es in der Stellungnahme. Erforderlich sei eine stärkere Einbeziehung fachlicher Expertise, beispielsweise durch eine gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Bundesärztekammer und anderer Institutionen, die sich seit Jahren intensiv mit dem Thema der Suizidalität auseinandersetzen.
Die BÄK betont, dass sie als Ansprechpartner im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des Referentenentwurfes gerne zur Verfügung stehe.