Tätigkeitsbericht 2022/2023 der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

Transplantationsmedizin

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2022/2023 erneut eine positive Bilanz ihrer Arbeit.

Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen- und Leber-transplantationen der Jahre 2016 bis 2018 sowie die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen (einschließlich kombinierter Transplantationen) der Jahre 2019 bis 2021.

Die Kommissionen prüften im Berichtszeitraum insgesamt 35 Transplantationsprogramme. Geprüft wurde, ob die Transplantationszentren bei der Meldung an Eurotransplant die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes sowie der Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG beachtet wurden. „Wie schon in den vergangenen Jahren wurden auch im aktuellen Berichtszeitraum die Richtlinienvorgaben ganz überwiegend eingehalten, es wurden keinerlei Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt“, berichtet der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt a. D. Thomas Schwarz.

Zudem visitierten die Kommissionen die Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) und die Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant). „Hierbei konnte eine sorgfältige und nachvollziehbare Wahrnehmung der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufgaben der Koordinierungsstelle und der Vermittlungsstelle festgestellt werden, sagt der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. Hans Lippert.

Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. „In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum insgesamt 19 Eingaben ein. Dabei handelte es sich vor allem um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung und um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden sowie um inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende“, teilt der Leiter der Vertrauensstelle, Prof. Dr. Hans Lilie, mit.

Einmal im Jahr fassen die Kommissionen ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der personenbezogenen Daten anonymisierten Kommissionsberichte im Internet.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 127 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.