Tag der Organspende - Treffen Sie eine Entscheidung
Bad Segeberg – Über 9.000 Menschen warten jedes Jahr auf ein lebensnotwendiges Spenderorgan. Anfang 2020 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft der Organspende“. Für viele wird die Novellierung zu spät kommen. Das Gesetz soll erst Anfang 2022 in Kraft treten. Bis dahin gilt die aktuelle Entscheidungslösung. Zum Tag der Organspende verweist die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) daher auf die Bedeutung der individuellen Entscheidung sowie ihrer Dokumentation und fordert eine neue Organspendekultur.
Die öffentliche Debatte, welche die Neuregelung der Organspende begleitete, führte zu einem wachsenden Interesse an der Organspende. Zu Beginn des Jahres verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) einen Anstieg der Spenderzahlen von 11,5 Prozent*. Auch wenn es noch immer zu wenig Spender in Deutschland gibt, ist diese Entwicklung erfreulich. „Wir alle sind nach wie vor gefragt, die Organspende in Deutschland zu stärken. Es ist wichtig, dass sich jeder Einzelne die Frage stellt, ob er Organspender werden möchte“, so Prof. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH. Die Ärztekammer rät zudem, die getroffene Entscheidung in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festzuhalten. Nur eine dokumentierte Entscheidung ist nachvollziehbar.
Damit sich jeder Mensch eine eigene Meinung zu dem Thema bilden kann, fordert die ÄKSH eine neue Organspendekultur. „Wir müssen die Organspende zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema machen, mehr über sie reden und mehr Aufklärung betreiben. Das gilt auch in Zeiten Coronas“, so der Kammerpräsident.