Thüringen: Zukunft einer neuen Ärztegeneration ist gesichert – Landesärztekammer Thüringen beschließt neue Weiterbildungsordnung
Jena - Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat in ihrer Sitzung eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen und damit für künftige Ärztegenerationen die Zukunft gesichert. Diese wurde in einem mehr als zehn Jahre andauernden Prozess unter Beteiligung zahlreicher ärztlicher Gremien erarbeitet. Die Weiterbildungsordnung regelt, was eine Ärztin bzw. ein Arzt auf dem Weg zum Facharzt zu erbringen hat und welche Kriterien für die Zulassung zur Facharztprüfung erfüllt sein müssen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde soll die neue Ordnung am 1. Juli in Kraft 2020 treten.
Inhalte statt Zeiten – Kompetenzbasierte Weiterbildung
„Inhalte statt Zeiten, kompetenzbasiert, flexibel und digital – das sind die Schlagworte, mit denen die Novellierung der Weiterbildungsordnung zusammengefasst werden kann“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen. Maßgebliche Forderungen der neuen Ärztegeneration werden darin berücksichtigt. So werden die Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Weiterbildung, zur Ableistung von ambulanten Weiterbildungsabschnitten und zu Rotationen flexibilisiert. Die künftige kontinuierliche Dokumentation der Weiterbildung erfolgt im elektronischen Logbuch.
Hinsichtlich der Zusatzweiterbildung Homöopathie hat sich die Kammerversammlung der Landesärztekammer nach einer ausführlichen Debatte entschieden, diese in der neuen Weiterbildungsordnung zu belassen, damit sie weiterhin in ärztlicher Hand bleibt.
Der Beschluss der Kammerversammlung setzt damit die 2018 von der Bundesärztekammer verabschiedete Musterweiterbildungsordnung in Landesrecht um. Ganz bewusst hat sich die Landesärztekammer Thüringen für eine weitgehende Übernahme der Muster-Weiterbildungsordnung entschieden, um möglichst bundesweit einheitliche Bedingungen und Kriterien für die Weiterbildung zu ermöglichen. „Dies ist auch deshalb so wichtig, weil damit die jungen Kolleginnen und Kollegen ohne gravierende Nachteile oder Probleme von einem Kammerbereich in den nächsten wechseln können“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen.