Urteil hat keine Auswirkungen auf die GOÄ
Berlin - Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Klageverfahren über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Eine staatliche Gebührenordnung wie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfüllt eine doppelte Schutzfunktion: Durch Festschreibung von Höchstsätzen schützt sie die Patienten vor wirtschaftlicher Überforderung, durch Festlegung von Mindestsätzen schützt sie vor unangemessenen Dumpingpreisen und damit vor eventuell nicht qualitätsgesicherten Leistungen.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Schutzzwecke in seiner Entscheidung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure grundsätzlich anerkannt. Er hält die HOAI im Wesentlichen deshalb für unverhältnismäßig, weil die Planungsleistungen nicht ausschließlich von Architekten und Ingenieuren erbracht werden dürfen, sondern auch von Personen, die ihre fachlichen Qualifikationen nicht nachgewiesen haben. Die ärztliche Gesundheitsversorgung in Deutschland ist Ärztinnen und Ärzte vorbehalten. Nach Auffassung der Bundesärztekammer hat die Entscheidung des EUGH daher keine Auswirkungen auf die GOÄ.“