Vorsorge gehört in die Arztpraxis!

Bayern

„Fällt dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium jetzt gar nichts ande­res mehr ein, wenn es um Präven­tion geht, als beim Apothe­ker Blut­druck und Choles­te­rin messen zu lassen?“, kommen­tiert Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), die Ankün­di­gung des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ters, Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen in Apothe­ken zu etablie­ren. Statt ein vernünf­ti­ges Präven­ti­ons­ge­setz auf den Weg zu brin­gen, auf das die Ärztin­nen und Ärzte seit Jahren warte­ten und zu dem die Ärzte­schaft genü­gend Vorschläge einge­bracht habe, kämen nun Vorschläge, die man nur mit Kopf­schüt­teln quit­tie­ren könne. Soll­ten Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten etwa vom Apothe­ker anschlie­ßend zum Haus­a­rzt in die weitere Pati­en­ten­ver­sor­gung geschickt werden? „Das ist wirk­lich eine falsch verstan­dene Pati­en­ten­steu­e­rung“, sagte Quit­te­rer. Die Pläne von Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach, Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen in Apothe­ken zu etablie­ren, seien Teil einer „ver­kehr­ten Welt, aber das passiert nicht zum ersten Mal“. Die Poli­tik wolle seit Jahren syste­ma­tisch medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen aus der ärzt­li­chen Versor­gung an Dritte, beispiels­weise in Apothe­ken, verla­gern. Eine ärzt­li­che Vorsor­ge­un­ter­su­chung sei jedoch „viel mehr als ledig­lich ein Blut­druck- oder Choles­te­rin­wert, die für sich alleine noch nicht aussa­ge­fä­hig sind“.

Auch Dr. Wolf­gang Ritter, Vorsit­zen­der des Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des, reagiert mit Unver­ständ­nis auf den Vorstoß des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ters. „Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach will per Gesetz direkt in die Präven­tion eingrei­fen mit Maßnah­men, für die es keine bis nur geringe Evidenz gibt. Um den großen Volks­lei­den wie beispiels­weise koro­nare Herz­er­kran­kung effek­tiv gegen­zu­steu­ern, gilt es, sie durch wirk­same
präven­tive Maßnah­men erst gar nicht entste­hen zu lassen, und das gelingt nur durch eine echte Stär­kung der haus­ärzt­li­chen Primä­r­ver­sor­gung.“

Der Vorstand der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns (KVB) – Dr. Chris­tian Pfeif­fer, Dr. Peter Heinz und Dr. Clau­dia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Das Ansin­nen des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ters, Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen in Apothe­ken durch­füh­ren zu lassen, ist ein weite­rer Baustein in seiner Stra­te­gie, die ambu­lante medi­zi­ni­sche Versor­gung zu schwä­chen. Die Gesund­heits­vor­sorge ist eine komplexe Aufgabe, die eine gründ­li­che und fachge-rechte Unter­su­chung erfor­dert. Apothe­ken sind nicht die rich­tige Umge­bung für solche Unter­su­chun­gen, da man dort nicht über die erfor­der­li­che medi­zi­ni­sche Ausstat­tung und Fach­kom­pe­tenz verfügt. Wir sind sicher, dass die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten im Gegen­satz zum Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter wissen, dass nur in den Praxen eine quali­ta­tiv hoch­wer­tige Vorsorge mögich ist.“

Es gehe immer um einen ganz­heit­li­chen Blick auf einen Menschen, betont Quit­te­rer. „Anstelle eines schnel­len Apothe­ken­checks benö­ti­gen wir ein Präven­ti­ons­kon­zept, das auch den Staat im Sinne der Verhält­nisprä­ven­tion in die Verant­wor­tung nimmt“, so Quit­te­rer abschlie­ßend.

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