Westfalen-Lippe: Nach G-BA-Beschluss: Fehlende Finanzierung hat Auswirkung auf flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Brustzentren

Ärztekammer befürchtet erheblichen Qualitätsverlust bei der Brustkrebsbehandlung

Münster - Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustkrebszentren, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr eine Neuregelung der Finanzierung von klinischen Spitzenzentren beschlossen hat. Diese Regelung des G-BA, wonach nur noch Onkologische Spitzenzentren gefördert werden, in denen neben Brustkrebs noch weitere Krebsarten behandelt werden, schließt nach Ansicht der Kammer einen Großteil der Brustzentren in Nordrhein-Westfalen von einer ausreichenden Finanzierung aus. „Die Anforderungen des G-BA gefährden die bisher hohe Versorgungsqualität von Brustkrebspatientinnen in unserem Land erheblich“, so Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle, „und eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Brustkrebs in NRW ist damit nicht mehr gewährleistet.“

Hintergrund: Im Jahr 2005 wurden erstmals im NRW-Krankenhausplan Kliniken als Brustzentren ausgewiesen und somit Brustzentren in Nordrhein-Westfalen flächendeckend eingeführt. Damit war das Land laut dem damaligen und heutigen Gesundheitsminister Laumann „Vorreiter in der Brustkrebsversorgung“ und es wurde die „Brustkrebsversorgung entscheidend verbessert“. Diese Brustzentren müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, die das Land festgelegt hat und die über eine Standardversorgung bei Brustkrebs hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel ein besonderes Qualitätsmanagementsystem, eine gesonderte Befragung der Patientinnen nach der Behandlung, eine spezielle „Brustsprechstunde“, eine psychoonkologische Betreuung und weitere Merkmale. Das Erfüllen dieser Anforderungen wird alle zwei Jahre von der Ärztekammer Westfalen-Lippe im Auftrag des Landes überprüft. Für die zusätzlichen Leistungen haben die Kliniken bislang einen finanziellen Zuschlag erhalten, der aber vor etwa einem Jahr durch die G-BA-Entscheidung entfallen ist.

Laut G-BA, dem höchsten Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen, müssen nun mindestens drei von sieben Tumorentitäten – Darmkrebs, Brustkrebs, gynäkologische Krebsarten, hämatologische Neoplasien, Hautkrebs, Lungenkrebs und Prostatakrebs-Bestandteil eines G-BA-Zentrums sein. Der Anreiz zur Erbringung der zusätzlichen, qualitätssteigernden Leistungen entfalle damit, so die Ansicht der Kammer. Dies habe einen negativen Einfluss auf die Bereitschaft der Kliniken, den hohen Standard der Brustkrebsbehandlung zu halten und weiter auszubauen. „Von jetzt etwa 50 Zentren mit 90 Standorten werden nach G-BA-Kriterien vermutlich weniger als zehn verbleiben“, prognostiziert Gehle. „Das seit 15 Jahren durchgeführte Verfahren hat zu einer nachweisbaren Qualitätssteigerung in der Versorgung von Frauen mit Brustkrebs in NRW geführt. Es ist zu befürchten, dass die Mehrleistungen der Brustzentren in NRW, die einen nachgewiesenen Qualitätszuwachs und Mehrwert für Patientinnen mit sich bringen, angesichts der fehlenden Finanzierung künftig nicht mehr flächendeckend und wohnortnah erbracht werden können“, so Gehle.

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