Pandemierat: Antigen-Schnelltest als Teil eines Maßnahmenbündels durchaus wirksam

Ob im Testzentrum oder zuhause: Durch regelmäßiges Testen mit Antigen-Schnelltests bestehen gute Chancen, Corona-Infektionen nachzuweisen. Zwar stellen diese lediglich Momentaufnahmen dar, sie können aber einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten.  Zu dieser Einschätzung kommt die Arbeitsgruppe „Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer in einem aktuellen Statement. Darin betonen die Autoren allerdings auch, dass die Tests immer eine konkrete Betrachtung des jeweiligen Anwendungsfalles erfordern. Auch wirkten Schnelltests nur als Teil eines Maßnahmenbündels bei Hygiene und Infektionsschutz.

„Für den Einzelnen bedeutet das, sich an die bekannten Hygieneregeln zu halten, für Einrichtungen steht dahinter die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Datenschutzerfordernissen“, erklärt Dr. Michael Müller, Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und einer der Autoren des Statements „Nutzen und Grenzen von SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Anwendung vor Ort oder Selbstanwendung“.

Ist dies der Fall, können Antigen-Schnelltests Schutz- und Hygienekonzepte in Schulen, Kitas, Betrieben und medizinischen Einrichtungen ergänzen, so die Arbeitsgruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Die Tests ermöglichen eine bessere Einschätzung des lokalen Infektionsgeschehens – vorausgesetzt, mindestens 80 Prozent der anwesenden Personen beteiligen sich an der Testung und das mindestens zweimal wöchentlich.

„Werden feste Gruppen zweimal in der Woche getestet, hat man eine gute Chance, das Fenster zu erwischen, in dem der Antigen-Schnelltest bei einem Infizierten positiv ausschlägt“, erklärt die Frankfurter Virologin Prof. Dr. Sandra Ciesek, die als Vertreterin der Gesellschaft für Virologie (GfV) an dem Statement beteiligt war.

Schnelltests als Momentaufnahme

Allerdings weisen die Autoren auch darauf hin, dass die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 Limitationen aufweisen: „Einzeltestungen, ob in Kita, Schule, Betrieb oder auch als Bürgertest stellen immer nur eine ‚Momentaufnahme‘ mit einer sehr kurzen Gültigkeitsdauer von einigen Stunden dar“, so Müller. Sie dürften deshalb keinesfalls als eine Art Freifahrtschein angesehen werden: Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßmaßnahmen wie die Reduktion von Kontakten, Einhalten der AHA+L-Regeln und die Nutzung der Corona Warn-App seien auch bei negativem Testbefund unbedingt fortzusetzen.

Werden die Tests von primär nicht sach- und fachkundigem Personal durchgeführt, müsse deren ausreichende Schulung sichergestellt werden, so die Arbeitsgruppe „Teststrategie“ weiter. Nur so lasse sich sicherstellen, dass sowohl die zu testenden Personen als auch das Personal bei der Probengewinnung und Testinterpretation geschützt sind und der Test korrekt durchgeführt wird.

Bei der Testung größerer Personengruppen weisen die Autoren des Statements darauf hin, dass dies eine gute Organisation erfordere. „Die Bildung von Gruppen im Wartebereich muss vermieden werden, zudem sollte auf die Einhaltung des Abstandsgebots und ausreichende Desinfektions- und Hygienemaßnahmen geachtet werden“, so Müller.

Laientests: Eigenverantwortliches Handeln erforderlich

Kommen Antigen-Schnelltests in Eigenanwendung – sogenannte Laientests – zum Einsatz bringt dies zusätzliche Erfordernisse an das eigenverantwortliche Handeln jeder einzelnen Person mit sich. Fällt der Antigen-Schnelltest positiv aus, muss das Ergebnis sofort mit einer PCR-Nachtestung bestätigt werden. Abhängig vom verwendeten Antigen-Schnelltest sei nämlich mit einer signifikanten Zahl von 30 bis 50 Prozent falsch-positiver Befunde zu rechnen.

„Es steht dann in der Verantwortung des Einzelnen, sich bei einem positiven Testbefund umgehend um einen PCR-Test zu bemühen, sich zu isolieren und Kontakte über die mögliche Ansteckungsgefahr zu informieren“, sagt Müller.

Auch die Sorgfalt bei der Durchführung des Tests liegt in der Hand des Anwenders: „Damit der Einsatz von Antigen-Schnelltests Sinn ergibt, ist die Durchführung wie vorgeschrieben, etwa das Einhalten der Ablesezeit, unbedingte Voraussetzung“, so Ciesek.

Nach Ansicht des Pandemierates bedürfe es für eine korrekte Durchführung der Tests leicht verständliche Anleitungen und niedrigschwellig erreichbare Informationsangebote etwa auf Online-Plattformen, über eine Hotline oder Plakate.