Physiotherapie: Kriterien für Direktzugang festlegen

Die Ausbildungen der Berufe in der Physiotherapie sollen reformiert und modernisiert werden. In der Debatte darüber hat sich die Bundesärztekammer (BÄK) gegen eine vollständige Akademisierung der Physiotherapie-Ausbildung ausgesprochen. Andernfalls könne das den Zugang zum Beruf der Physiotherapie für viele Schulabgänger erschweren oder gar verhindern. Darauf hat die BÄK in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie hingewiesen.

Bund und Länder hatten sich bereits im März 2020 auf ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ verständigt, in dem die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu geordnet werden soll. Ein erster Baustein zur Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ war das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die zukünftigen Medizinischen Technologinnen und Medizinischen Technologen wird derzeit erarbeitet.

In einem nächsten Schritt wird vom Bundesgesundheitsministerium nun eine Reform und Modernisierung der Ausbildungen der Berufe in der Physiotherapie vorbereitet. Dabei werden auch Veränderungen in der Physiotherapie diskutiert, wie beispielsweise die Ausbildungsform und der Zugang zur Versorgung.

Bewährte Physiotherapie-Ausbildung beibehalten

Aus Sicht der Bundesärztekammer hat sich das Tätigkeitsspektrum der Physiotherapie nicht in einem Maße verändert, dass die Anforderungen ausschließlich auf der Grundlage eines Studiums erfüllt werden könnten. Die bisherige Fachschulausbildung habe sich bewährt und sollte – neben den (dualen) Studiengängen – erhalten bleiben, fordert die BÄK.

„Ein modernes Berufsbild, eine Ausbildung ohne finanzielle Hürden sowie gute Perspektiven für eine berufliche Weiterqualifizierung mit der Option, aufbauend auf einer fundierten Ausbildung, der gewonnenen Berufserfahrung und einem ergänzenden Kompetenzerwerb eine leitende Funktion einzunehmen, seien entscheidend, um junge Menschen für das Berufsfeld der Physiotherapie zu gewinnen“, heißt es in dem Schreiben.

Nach Ansicht der BÄK sei außerdem unerlässlich, die derzeitigen Qualifizierungswege und Kompetenzprofile der Physiotherapie weiterzuentwickeln – basierend auf empirisch gesicherten Forschungsergebnissen. Eine professionsübergreifende und am Patientennutzen ausgelegte Forschung sowie Methoden zur Evaluation der Versorgungsqualität, die auf Patientenrelevanz und Nutzen der physiotherapeutischen Versorgungsqualität abzielen, seien unabdingbar.

Direktzugang braucht Handlungsrahmen

International und auch national wird ein Direktzugang von Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie diskutiert. Die BÄK plädiert dafür, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Versorgungsaufgaben übernehmen können, bei denen negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit nicht zu erwarten sind – vorausgesetzt, die Aufgaben würden vorab definiert und erfolgten innerhalb eines vorgegebenen Handlungsrahmens.

Vor einem Direktzugang zur Physiotherapie bedürfe es zudem der Festlegung von Kriterien und Grenzen für die Behandlung. Diese müssten sich vor allem auf die qualifikatorischen Anforderungen und Bedingungen der Bildungswege und Weiterqualifizierungen beziehen. Der Direktzugang sollte insbesondere an klar umschriebene Kompetenzen und Fertigkeiten anknüpfen, die zuvor weiterentwickelt, ausgebaut und etabliert werden müssten. „Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Direktzugang ein Qualifikationsniveau voraussetzt, auf dessen Basis Physiotherapeuten Erkrankungen und Warnsignale, die sogenannten ´red flags´, erkennen und zugleich wissen, wann sie ärztliche Expertise einbeziehen müssen“, so die BÄK.

Schließlich müsste mit dem Direktzugang zur Physiotherapie auch die Übernahme der Budgetverantwortung für die Berufe der Physiotherapie einhergehen. Mit Blick auf die Therapieverantwortung sei zudem eine für Patienten transparente Abgrenzung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Zuständigkeiten erforderlich, betont die BÄK.