Pläne für EU-Gesundheitsdatenraum nachbessern
Gesundheitsdaten sollen künftig möglichst einfach europaweit genutzt werden können. Dafür will die EU-Kommission einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ schaffen. Die Bundesärztekammer hat sich in einem Eckpunktepapier zum entsprechenden EU-Verordnungsvorschlag grundsätzlich positiv positioniert. Jedoch fordert sie dringende Nachbesserungen wie etwa bei den Rahmenbedingungen zur Nutzung von medizinischen Daten für Forschungszwecke.
Aus Sicht der Ärzteschaft sollte die Digitalisierung vor allem darauf abzielen, Patientinnen und Patienten den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu erleichtern und mehr Autonomie im Umgang mit ihren Daten verschaffen. Angehörigen von Gesundheitsberufen sollten relevante Patienteninformationen einfacher zur Verfügung stehen. Auch sollten Gesundheitsdaten etwa zu Forschungszwecken besser verfügbar sein.
Kritisch sieht die Bundesärztekammer (BÄK) angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen, dass Angehörigen von Gesundheitsberufen umfangreiche Datenlieferungspflichten auferlegt werden. Das koste unnötig Zeit, die für die Patientenversorgung benötigt wird. Die Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken könne auch von Betreibern der Gesundheitsakten angefordert werden, schlägt die Bundesärztekammer in ihrem Eckpunktepapier zum EU-Verordnungsvorschlag für einen Gesundheitsdatenraum vor.
Der Nutzung medizinischer Daten zu Forschungszwecken stehe die Ärzteschaft grundsätzlich positiv gegenüber – vorausgesetzt, diese trägt dazu bei, die Versorgung zu verbessern. Dafür bedürfe es rechtlicher, organisatorischer und infrastruktureller Rahmenbedingungen, die in der Verordnung eindeutig festgelegt sein müssen. Dazu gehöre, dass Patientinnen und Patienten über die Datenverarbeitung informiert werden und sie der Datenweitergabe auch widersprechen können.
Zugriff auf die Gesundheitsdaten sollte ausgewählten forschenden Institutionen vorbehalten sein. Der Zugriff müsse auf den Zweck beschränkt werden, für den die Daten zusammengeführt werden. „Die Kriterien für die Auswahlentscheidung müssten klar definiert und eine zuständige entscheidende Stelle seitens des Gesetzgebers festgelegt werden“, fordert die BÄK. Außerdem sei das Risiko einer Re-Identifizierung bei aktuell anonymisierten Daten sowie einer unrechtmäßigen Re-Identifizierung bei pseudonymisierten Daten weitestgehend zu minimieren.
Auch der 126. Deutsche Ärztetag hatte sich nachdrücklich für ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte ausgesprochen. Dazu gehöre eine Bereitstellung der in der ePA abgelegten Daten für medizinische Forschungszwecke. Allerdings könne dies ohne explizite Zustimmung nur erfolgen, wenn der Patient vorab entsprechend einfach und verständlich zum Verwendungszweck der Daten aufgeklärt wurde und dem eingewilligt hat. Dabei muss ihm ein Widerspruchsrecht auch für die Zukunft eingeräumt bleiben, betonten die Abgeordneten in Bremen.