Ärzteparlament macht Druck bei Novellierung der Approbationsordnung
Berlin - Der 124. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung und den Bundesrat aufgefordert, die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung schnellstmöglich zu beschließen. An dem seit November 2020 vorliegenden Referentenentwurf bestehe zwar Nachbesserungsbedarf. Die Novelle sei dennoch ein „wegweisender Entwicklungsschritt“ für die ärztliche Ausbildung, so der Ärztetag. Bund und Länder müssten nun zügig ein Finanzierungskonzept für die Reform vorlegen. Sparmaßnahmen dürften nicht zu Lasten der medizinischen Ausbildung beziehungsweise des ärztlichen Nachwuchses gehen.
Für die Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) forderte der 124. Deutsche Ärztetag eine obligatorische existenzsichernde Aufwandsentschädigung. Ihnen müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich während des PJ voll auf die Ausbildung zu konzentrieren. „In Ausbildungsberufen ist das bereits die Regel, ebenso bei Rechtsreferendaren im juristischen Vorbereitungsdienst“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Die Aufwandsentschädigung dürfe nicht auf BAFöG-Leistungen angerechnet oder mit Sachleistungen abgegolten werden.
Darüber hinaus forderte der 124. Deutsche Ärztetag alle noch nicht am bundesweiten PJ-Portal teilnehmenden medizinischen Fakultäten dazu auf, sich diesem Online-Vergabe-Tool anzuschließen. Es sei Medizinstudierenden nicht vermittelbar, weshalb die PJ-Bewerbung für die Lehrkrankenhäuser von neunzehn Universitäten unkompliziert digital möglich sei, aber bei vielen anderen Fakultäten noch Formulare ausgefüllt werden müssten. „Dieser Flickenteppich muss durch die einheitliche Lösung des PJ-Portals ersetzt werden“, so der Ärztetag.