Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer - Änderung des Statuts
Berlin - Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 20.08.2020 angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie notwendige Änderungen des Statuts der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (ZEKO) bei der Bundesärztekammer beschlossen und Regelungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und Befangenheiten verabschiedet.
In der geänderten Fassung des Statuts ist gemäß § 5 Abs. 3 insbesondere für den Fall des Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geregelt, dass die Wahlen zum Vorstand auch im Wege der Briefwahl durchgeführt werden können, wenn es aufgrund schwerwiegender Gründe für einen längeren Zeitraum nicht möglich ist, eine Präsenzsitzung durchzuführen.
Weiterhin wird gemäß § 6 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 nunmehr die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen unter Hinzuschaltung von Mitgliedern über Video- oder Webkonferenzsysteme oder als Sitzungen unter ausschließlicher Nutzung von Video- oder Webkonferenzsystemen in dem Statut abgebildet.
Auf Vorschlag der ZEKO wurde das Statut zudem um eine Regelung zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und Befangenheiten ergänzt. Die neue Rahmenvorgabe gemäß § 7 sieht u. a. vor, dass die Mitglieder der ZEKO dem Vorsitzenden des Gremiums über die Geschäftsführung mitzuteilen haben, sofern bei ihnen ein Grund für einen Interessenkonflikt oder eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt oder das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet wird. Zu diesem Zweck hat jedes Mitglied projektbezogen vor Beratungsbeginn durch schriftliche Selbsterklärung die Umstände offen zu legen, die seine Unabhängigkeit in diesem Fall beeinträchtigen können.
Die formale Bekanntmachung des geänderten Statuts ist am 31.08.2020 im Deutschen Ärzteblatt erfolgt. Die geänderte Fassung ist unter den folgenden Links abrufbar:
https://www.zentrale-ethikkommission.de/wir-ueber-uns/statut/