Berufsrecht

(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte

Die (Muster-)Berufsordnung enthält die berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen Berufs. Sie dient den Ärztekammern als Muster für ihre Berufsordnungen und trägt damit zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Entwicklung des Berufsrechts bei.

Die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer regelt die für den einzelnen Arzt geltenden Pflichten gegenüber Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer. Es handelt sich bei der Berufsordnung um Satzungsrecht, das auf Grundlage des Heilberufe- und Kammergesetzes des jeweiligen Bundeslandes von der Ärztekammer erlassen wird.

Die Berufsordnungen der Ärztekammern enthalten wie die (Muster-)Berufsordnung unter anderem Bestimmungen zu:

  • Pflichten im Rahmen der Berufsausübung
  • Schweigepflicht
  • Aufklärung
  • Dokumentation
  • Fortbildung
  • Haftpflichtversicherung
  • Werbung
  • Gemeinsamer Berufsausübung
  • Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit.

Die Ärztekammern haben für die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte Sorge zu tragen. Sie bearbeiten auf Basis des Patientenrechtegesetzes Beschwerden über Ärzte und überprüfen, ob deren Verhalten im Einklang mit dem Berufsrecht steht. Die Ärztekammern können bei Verstößen ggf. Rügen aussprechen oder ein Berufsgericht anrufen.

(Muster-)Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer beschließt auf Basis der Entscheidungen des Deutschen Ärztetages die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO).

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(Muster-)Fortbildungsordnung

Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen zur ärztlichen Fortbildung sind beispielsweise in der (Muster‑)Fortbildungsordnung (MFBO) verankert.

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