(Muster-)Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) am 15.11.2018 verabschiedet und diese zuletzt am 14.06.2024 aktualisiert.

In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.

Für jede Ärztin/jeden Arzt ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied sie/er ist; gleiches gilt für die (Muster-)Kursbücher.