Versorgungssteuerung

Das deutsche Gesundheitswesen ist wie wenige andere von einem kaum gesteuerten Zugang und einer dadurch unstrukturierten Inanspruchnahme gekennzeichnet.

Das bindet ärztliche Kapazitäten und wird das Gesundheitssystem in Deutschland auf Dauer an seine personelle und finanzielle Belastungsgrenze bringen.

Die Bundesärztekammer erarbeitet Lösungsoptionen für eine verbesserte Koordination der Gesundheitsversorgung.

Mehr Informationen

Medizinische Versorgungszentren

BÄK-Positionen zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung

Mehr Informationen

Versorgungssteuerung

Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 hat sich mit dem Schwerpunktthema „Gesundheitsversorgung der Zukunft – mehr Koordination der Versorgung und bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten“ der Verbesserung der Versorgungssteuerung gewidmet.

Mit großer Mehrheit wurde ein Beschluss gefasst, mit dem sich die Ärzteschaft dafür ausspricht, den Zugang in die Regelversorgung über ein primärärztliches System zu steuern, die Inanspruchnahme der Akut- und Notfallversorgung zu reformieren und Koordination und Kooperation auch über die Zugangskoordination hinaus zu fördern.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde mit einem weiteren Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages 2024 aufgefordert, „bis zum 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig ein konkretes Konzept für eine sozial ausgewogene Versorgungssteuerung zu entwickeln, unter zwingender Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten der Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten“.

Im Nachgang des 128. Deutschen Ärztetages 2024 hat der Vorstand der Bundesärztekammer im Juni 2024 eine mit Mitgliedern des Vorstands besetzte Arbeitsgruppe „Versorgungssteuerung“ eingerichtet, die das vorliegende Konzeptpapier auf der Grundlage von Recherchen, Diskussionen und Beratungen mit renommierten Expertinnen und Experten im Rahmen von drei Werkstattgesprächen erarbeitet hat.

Das Papier führt die Forderungen des Ärztetags-Beschlusses weiter und zeigt verschiedene Optionen auf, wie Versorgungssteuerung in der Zukunft organisiert werden kann. Diese Reformoptionen sollten von den Akteuren gemeinsam diskutiert, bewertet und ggf. umgesetzt werden.

Die Bundesärztekammer erachtet die Umsetzung als einen Prozess, der in mehreren Schritten und unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgen sollte.

Medizinische Versorgungszentren

BÄK-Positionen zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung.

Finanzinvestoren wie Private Equity Gesellschaften nutzen medizinische Versorgungszentren (MVZ) zunehmend als attraktive Kapitalanlage. Maximale Renditen können zum Beispiel durch eine Fokussierung auf besonders lukrative Leistungen, durch die Ansiedlung in gut situierten Stadtteilen und durch Monopol- und Oligopolbildungen erzielt werden.

Ärztinnen und Ärzte können in Konfliktsituationen geraten, wenn Investoren versuchen, Einfluss auf die Indikationsstellung und andere medizinische Entscheidungen zu nehmen – auf Kosten der ärztlichen Unabhängigkeit und der Patientensicherheit.

Die Bundesärztekammer sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat daher den Regelungsbedarf für eine Begrenzung des Betriebs von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung analysiert und konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeitet.

Positionierung der Bundesärztekammer zur Begrenzung der Übernahme von Medizinischen Versorgungszentren durch fachfremde FinanzinvestorenWürdigung des Rechtswissenschaftlichen Gutachtens „Verfassungs- und europarechtliche Grenzen verschärfter und neuer Verbote und Beschränkungen betreffend die Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)“ von Professor Dr. iur. Martin Burgi im Auftrag des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V.
Stand: 01.08.2023

Positionen der Bundesärztekammer: Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde FinanzinvestorenStand: 19.04.2023

Positionspapier der Bundesärztekammer zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten VersorgungStand: 09.01.2023

Weitere Informationen zum Thema "Gesundheitsversorgung"