Der Stellenwert der stationären Versorgung für die Sicherung einer hochqualitativen Gesundheitsversorgung ist herausragend. Die zukünftige Entwicklung der stationären Versorgung in Deutschland wird zudem einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der ärztlichen Berufsausübung und des zukünftigen Arztbildes haben.

Für die Sicherung der Versorgung wird es von entscheidender Bedeutung sein, ob es gelingen wird, durch eine deutliche bessere Berücksichtigung der Belange der in den Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte den notwendigen therapeutischen Freiraum zum Wohle der Patientenversorgung sichern. Dies umfasst auch den Schutz der unbedingten Weisungsunabhängigkeit in allen medizinischen Belangen von rein ökonomisch orientierten Einflüssen.

Unabhängigkeit und Vertrauensschutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bleiben der Goldstandard auch in Zeiten intensivierter Kooperationen der ambulanten und stationären Strukturen und weiterer Beteiligter sowie einer wachsenden Digitalisierung der stationären Versorgung.


BÄK-Fachveranstaltung zur Krankenhausreform

Berlin, 22.03.2023

Vor dem Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform am 23.03.2023 hat die Fachveranstaltung der Bundesärztekammer Faktoren aufgezeigt, die aus medizinisch-fachlicher Sicht für ein Gelingen der Reform wesentlich sind.

Vorträge

Videos

Stellungnahmen der Bundesärztekammer

Ständige DRG-Fachkommission der BÄK und der AWMF

Die durch die Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) getragene Ständige DRG-Fachkommission wird gemeinsam von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer, und Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, geleitet.

Die DRG-Fachkommission dient den führenden Repräsentanten der Fachgesellschaften, Trägerorganisationen, Vertretern der Selbstverwaltung und der Gesundheitspolitik als zentrale Plattform, um die aktuellen medizinisch-fachlichen aber auch ökonomischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der regelmäßigen Anpassung der Krankenhausfinanzierungssystematik (u.a. des G-DRG-Fallpauschalensystems, des Psych-Entgeltsystems, der Pflegepersonalkostenrefinanzierung) erörtern zu können.

Damit wird es auch möglich, die notwendigen Anregungen aus ärztlicher Sicht zeitnah mit den entscheidenden Repräsentanten zu diskutieren und den Anpassungsbedarf aufzuzeigen.

Weitere Informationen zum Thema: Gesundheitsversorgung