Kann ich als WBB nur das Bewerten, was die/der WBA ausgewählt hat?
Nein, Sie können auch über die Bewertungsanfrage hinausgehende Weiterbildungsinhalte bewerten und auch bei den Richtzahlen eine höhere Anzahl bestätigen.
Mit Hilfe von Randmarkierungen erfolgt ein Hinweis, sofern durch einen Weiterbildungsbefugten (WBB) ein Weiterbildungsinhalt anders bewertet wurde, als durch einen WBB, der in einem Weiterbildungsabschnitt vorher, diesen bereits bewertet hatte.