Elektronische Identitäten
Im Gesundheitswesen sind zuverlässige Methoden zur Identifizierung von Ärztinnen und Ärzten von entscheidender Bedeutung, um sicheren Zugang zu digitalen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gewährleisten.
Zwei Hauptformen der digitalen Identität, die in diesem Kontext verwendet werden, sind der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die neuere, kartenunabhängige digitale Identität (eID).
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat, die den Ärzten nicht nur die Zugehörigkeit zu ihrer Berufsgruppe digital bestätigt, sondern auch ihre Identität digital nachweist.
Letzteres ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Kommunikationspartner in der digitalen Welt tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein, und die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes inne hat, bspw. im Rahmen des Zugriffs auf medizinische Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA).
Mit dem eHBA kann der Inhaber darüber hinaus eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugen, die rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Dies ermöglicht das rechtssichere und medienbruchfreie elektronische Unterzeichnen von Dokumenten, wie bspw. Arztbriefen.
Der Gesetzgeber hat für die Nutzung verschiedener medizinischer digitaler Anwendungen den eHBA als grundsätzliche Voraussetzung vorgesehen.
Für die Anwendungen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept) ist zwingend die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des ausstellenden Arztes notwendig.
Der eHBA dient darüber hinaus der Authentifizierung in verschiedenen Portalen und Netzwerken, der Verschlüsselung medizinischer Daten und dem Zugriff auf Informationen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patientinnen und Patienten.
Digitale Identitäten (eID)
Innovation und Umsetzung
Der Gesetzgeber verpflichtet die Landesärztekammern gemäß § 340 Abs. 6 SGB V, ab Januar 2025 neben eHBA auch kartenunabhängige digitale Identitäten auszugeben. Diese basieren auf kryptografischen Schlüsseln, die sicher auf geeigneten Smartphones gespeichert werden.
Gleichzeitig strebt der EU-Gesetzgeber mit der EU-Verordnung 910/2014 die Einführung einer EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) in allen Mitgliedsstaaten an. Diese spezielle Smartphone-App dient als digitale Brieftasche und soll bis Herbst 2026 eingeführt werden.
Die Gesellschafter der gematik haben darum gebeten, die Technologie der EUDI-Wallet für die digitalen Identitäten der Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur nutzbar zu machen und die verschiedenen Fristen miteinander zu synchroniseren. Mit der Ausgabe von digitalen Identitäten durch die Landesärztekammern ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen.
Vorteile der eID
Die eID wird bspw. in mobilen Szenarien direkt vom Smartphone aus genutzt. Es bedarf keines Konnektors oder Kartenterminals. Weiterhin soll die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur über sogenannte Fernsignaturen ermöglicht werden, die ebenfalls direkt vom Smartphone aus ohne den Einsatz eines eHBA oder eines Konnektors generiert werden können.
Rolle der Landesärztekammern
Sowohl der eHBA als auch die eID werden von den Landesärztekammern herausgegeben. Die Kammern verifizieren die Identität und die beruflichen Attribute der Ärzte.
Im Falle eines Approbationsentzuges sind die Kammern verpflichtet die entsprechenden digitalen Identitäten zu sperren.
Die Kammern übernehmen somit die Rolle des Herausgebers, was unter anderem hohe Anforderungen an die Sicherheit und Verfügbarkeit der nötigen Onlinedienste stellt.
Fazit
Die Landesärztekammern spielen eine zentrale Rolle in der Ausgabe und Verwaltung digitaler Identitäten im Gesundheitswesen, indem sie sowohl den traditionellen eHBA als auch die eID bereitstellen. Diese Instrumente sind entscheidend für die sichere und effiziente Nutzung digitaler Gesundheitsdienste.