Neue Versorgungsformen für Patientinnen und Patienten

Digitale medizinische Anwendungen rücken immer stärker in den Fokus der Gesundheitsversorgung. Dabei werden drei Bereiche unterschieden: Anwendungen der Telematikinfrastruktur, digitale medizinische Gesundheitsanwendungen (Gesundheits-Apps), die als Medizinprodukte verordnungsfähig sind, sowie weitere Apps, bei denen die Zielsetzung von medizinische Versorgung bis hin zu „Lifestyle“ reicht (z. B. Fitnesstracker, Ernährungs- und Bewegungs-Apps). Auf die letzte Gruppe wird hier nicht weiter eingegangen.

Digitale Anwendungen haben das Potential, das ärztliche Berufsbild und die ärztlichen Abläufe zu verändern und können neue Therapiemöglichkeiten eröffnen.

Telematikinfrastruktur

Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur, einer Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland, sollen digitale Anwendungen die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Medizinische Informationen, die für die Versorgung benötigt werden, sollen schneller und lückenloser zur Verfügung stehen.

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Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps werden von gesunden und erkrankten Menschen in zunehmenden Maße genutzt. Viele Patientinnen und Patienten stehen Apps aufgrund ihrer einfachen Handhabung aufgeschlossen gegenüber und erwarten zunehmend von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dass diese ihnen Auskünfte zu einzelnen Gesundheits-Apps geben können.

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IT-Sicherheit schützt sensible Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten in IT-Systemen ist unabdingbar, um ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sicherzustellen. Sicherheit von Patientendaten umfasst ihre Vertraulichkeit, Authentizität und die Integrität. Um diese zu gewährleisten, müssen medizinische Daten sowohl in der digitalen Kommunikation als auch bei ihrer Speicherung und Verarbeitung in der Arztpraxis geschützt werden. Voraussetzung dafür ist eine vertrauenswürdige, geschützte IT-Infrastruktur in der Arztpraxis.

Die neue Rechtslage im Datenschutzrecht und punktuelle Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht haben es erforderlich gemacht, dass die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" 2021 aktualisiert haben.

Weiterführende Informationen stellen KBV  und  gematik zur Verfügung.

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