119. Deutscher Ärztetag 2016 zur neuen GOÄ
Reinhardt: „Beschlüsse des Ärztetages zur GOÄ helfen bei weiteren Verhandlungen“
Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat sich für eine Fortführung der Arbeiten an einer Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgesprochen. „Wir haben intensiv diskutiert. Wir haben unsere Argumente ausgetauscht und am Ende kluge Entscheidungen getroffen. Der Ärztetag hat der Bundesärztekammer Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“ Das sagte Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, nach der Aussprache der Abgeordneten am Mittwochnachmittag. Reinhardt kündigte an, die Arbeiten an der GOÄ konsequent fortführen zu wollen. Zwar sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Umsetzung der Novelle zu rechnen, spätestens nach der Bundestagswahl solle aber ein Konzept stehen, das dann in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden könne.
Beschluss des 119. Deutschen Ärztetages
GOÄ-Novelle umsetzen nach Abstimmung des Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen mit ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften
Der 119. Deutsche Ärztetag 2016 begrüßt die unmittelbare Einbindung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit, des PKV-Verbands und der Beihilfe in die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, einen konsentierten Gesamtvorschlag zur Novellierung der GOÄ unter Berücksichtigung ihrer doppelten Schutzfunktion aus den o. g. Gesprächen unter Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer nach abschließender Prüfung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Recht zur Liquidation aus der Approbation bleibt unberührt.
- Die Rahmenbedingungen der GOÄneu dürfen nicht dazu führen, dass die GOÄneu zu einem Honorarsteuerungssystem umgeformt wird.
- Die Leistungslegendierungen und -bewertungen sowie die neue Steigerungssystematik entsprechen auch durch Unterstützung der Fachgesellschaften und Berufsverbänden den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen des Jahres 2016.
- Die Basis der Leistungsbewertungen folgt einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation.
- Zusatzaufwand, der sich aus der Leistung und den Umständen ihrer Erbringung bzw. patientenbezogen ergibt, muss in entsprechenden Zusatzleistungen angemessen abgebildet werden, soweit er nicht über die Steigerung geltend gemacht werden kann.
- Das Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen wird durch die GOÄ nicht behindert.
- Die „sprechende Medizin“, zu der insbesondere die hausärztlichen und andere grundversorgende Leistungen zählen, wird besser als bisher bewertet.
- Die bisher auf Basis der Beratungen und der Entschließungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23.01.2016 ausgehandelten Anpassungen, insbesondere der Gesetzesinitiative und des Paragraphenteils
- Bindung von § 1 Abs. 2 GOÄ-Paragraphenteil an die Berufsordnung anstatt an die Weiterbildungsordnung
- Klarstellung: Die Gemeinsame Kommission (GeKo) darf keine weitergehenden Kompetenzen als die Abgabe von Empfehlungen erhalten,
- Streichung der Zuständigkeit der GeKo bezüglich Aufklärungs- und Dokumentationspflichten bei Auftragsleistungen in der Gesetzesinitiative
- (längerfristigere) Fortführung der Analogberechnungen „alter Leistungen“ auch gegenüber der PKV und Beihilfe,
- Klarstellung, dass mit dem Monitoring nach der Übergangsvorschrift nach Artikel 2 der Gesetzesinitiative kein Budget vorgegeben wird
sind umzusetzen. Die Verhandlungen sind über damit noch nicht umgesetzte Entschließungen, Beschlüsse und Veranlassungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages sowie des 119. Deutschen Ärztetages weiterzuführen.
Im Rahmen dieser abschließenden Prüfung werden die geplanten Änderungen der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der GOÄ gemäß der Vorgaben der o. g. Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23.01.2016 überprüft (Operationalisierbarkeit des weiteren Verhandlungsergebnisses).
Begründung:
Im Nachgang zum außerordentlichen Deutschen Ärztetag wurde seitens des Ministeriums eine Umsetzung der Gesetzesinitiative in der laufenden Legislatur in Aussicht gestellt, sofern sich die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfe bis spätestens Mitte März 2016 auf einen Vorschlag zur Novellierung einigen könnten.
Am 17.03.2016 hat der Vorstand der Bundesärztekammer bei dem vorgelegten Entwurf eines Leistungsverzeichnisses Klärungsbedarf in Teilen der Legendierung und der Preisfindung festgestellt und die Vorlage unter der Prämisse notwendiger Nachverhandlungen – gemäß der Beschlüsse des Außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23.01.2016, insbesondere des Leitantrages – nicht an das Bundesministerium weitergeleitet. Vor dieser Entscheidung hatte sich bereits ergeben, dass die Bundesregierung die GOÄ-Novellierung noch in der laufenden Legislaturperiode nicht beschließen wird.
Bundesärztekammer und PKV-Verband sehen den vom Vorstand der Bundesärztekammer abgelehnten Entwurf nach ihrer Verständigung zur Weiterführung des Reformprozesses am 06.04.2016 als Zwischenstand. Im weiteren Abstimmungsprozess mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem PKV-Verband und der Beihilfe wurde vereinbart, den Entwurf des vorabgestimmten Leistungsverzeichnisses und die auf dieser Basis festzulegenden Bewertungen der Leistungen im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen nochmals zu überprüfen und zu verhandeln. Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den Verhandlungspartnern durchgesetzt, den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften im Rahmen von Präsenzterminen die Möglichkeit zu geben, die jeweils für sie relevanten Teile des Leistungsverzeichnisses zu diskutieren und im Sinne einer Qualitätssicherung zu überprüfen. Parallel zu diesem Abstimmungsprozess sollen die Bewertungen der Leistungen im Verhandlungsprozess mit den Verhandlungspartnern nochmals ausdifferenziert und in einem zweiten Beteiligungsverfahren mit den Berufsverbänden und wissenschaftlichen-medizinischen Fachgesellschaften diskutiert und ggf. angepasst werden.
Das überarbeitete Leistungsverzeichnis soll dem Bundesgesundheitsministerium überreicht werden, vorausgesetzt, dass die Einigungen bezüglich der Bewertungen und der Legendierungen zwischen den Verbänden, der BÄK und dem PKV-Verband und der Beihilfe gemäß des o. g. Verfahrens erfolgreich verlaufen.