Qualitätskriterien:

Es existieren Regelungen inkl. Verantwortlichkeiten und Dokumentation, die folgende Anforderungen berücksichtigen. Die Regelungen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit hin überprüft.

4.1 Zentrumsstrukturen und Zuständigkeiten

4.1.1 Darstellung der Strukturen

Die Strukturen des Zentrums und die Zuständigkeiten der beteiligten Partner sind eindeutig und nachvollziehbar – auch gegenüber Patienten und der Öffentlichkeit – dargestellt. Die Eigenständigkeit des Zentrums gegenüber anderen Einrichtungen, z. B. beteiligten Krankenhäusern, wird gewährleistet. Es kann – je nach Art des Zentrums – unterschieden werden zwischen Strukturen innerhalb des Zentrums und Strukturen, in die das Zentrum und externe Kooperationspartner eingebunden sind.

4.1.2 Vertragliche Regelungen

Die Verbindlichkeit der Aufgaben und Pflichten der beteiligten Partner innerhalb des Zentrums bzw. von Zentrum und externen Kooperationspartnern, z. B. Querschnittsdienstleistern wie Pathologen oder Strahlentherapeuten, wird durch Verträge gewährleistet.

Die Verträge sind als faire Vereinbarungen zwischen gleichberechtigten Partnern ausgelegt. In diesen Verträgen sind in angemessener Detaillierung alle Aspekte der Zusammenarbeit zwischen den Partnern geregelt, die eine reibungslose Patientenversorgung ermöglichen. Inhalte können z. B. sein

  • Festlegung von Entscheidungswegen und -gremien
  • Festlegung bestimmter Prozesse, Vorgehensweisen oder Kommunikationsformen
  • Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Verhaltensgrundsätze z. B. gegenüber Patienten oder Öffentlichkeit
  • Verpflichtungen zur Einhaltung von Standards, Leitlinien, etc.
  • Vereinbarungen zur Kooperation bei Fort- und Weiterbildung
  • Vereinbarungen zur Teilnahme an Zertifizierungen

4.2 Kooperationen mit anderen Zentren

Kooperationen mit anderen im Rahmen von Benchmarkingprojekten oder Synergieeffekten o. Ä. sind anzustreben. Diese Kooperationsvereinbarungen liegen schriftlich vor.

4.3 Kooperationen mit anderen Partnern

Es liegen schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit den in Kooperation stehenden externen Partnern vor.

Dazu zählen u.a.:

  • die sogenannten Querschnittsdienstleister wie Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Hämatologen, Onkologen, Pathologen, Schmerztherapeuten, Pharmakologen
  • niedergelassene Ärzte
  • Psychologen, Sozialdienst, Physiotherapie, genetische Beratungseinrichtungen
  • Selbsthilfegruppen
  • Palliativversorgungsorganisationen, Hospize

Es liegt eine Übersicht über alle Kooperationspartner vor und diese wird veröffentlicht.

Für die Erstellung der Kooperationsvereinbarungen gibt es eine benannte Stelle. Die Vereinbarungen werden überwacht und aktualisiert.

4.3.1 Anforderungen an Kooperationen

Folgende Punkte sind u. a. in den Kooperationsvereinbarungen zu regeln:

  • Beschreibung der für das Zentrum relevanten Behandlungsprozesse unter Berücksichtigung der Schnittstellen
  • Verpflichtung zur Umsetzung ausgewiesener Leitlinien
  • Beschreibung der Zusammenarbeit hinsichtlich (spezieller) Dokumentation
  • Bereitschaftserklärung für die Zusammenarbeit bzgl. Qualitätssicherungs- bzw. Qualitätsförderungsmaßnahmen (interne/externe Audits, Qualitätszirkel, Peer Reviews….)
  • Einhaltung der Schweigepflicht
  • Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Teilnahme an Morbiditäts- und Mortalitäts-, ggf. Tumorkonferenzen

4.3.2 Anforderungen an Kooperationspartner

Die Mindestanforderungen an Kooperationspartner sind festgelegt.

Die Kooperationspartner erfüllen die jeweils an sie gestellten fachlichen Anforderungen und setzen die Kooperationsvereinbarungen um.

4.4 Kommunikation

4.4 1 mit dem Patienten

In der Konzeption der Kern- und Unterstützungsprozesse in der Patientenbehandlung im Zentrum ist die Kommunikation zwischen Ärzten bzw. anderen Professionen und dem Patienten besonders berücksichtigt. So sind die Rahmenbedingungen vorgegeben, wann in der Regel welche Gespräche erfolgen sollten und welchen Inhalt diese Gespräche mindestens abdecken sollten. Beispiele für die Gespräche sind:

  • Aufnahme-/Entlassungsgespräch
  • Aufklärungsgespräch
  • Beratungsgespräch
  • Therapieplanung
  • Pflegegespräch

Der Patient wird in den Behandlungsprozess so weit wie möglich integriert, d. h. er wird über vorhandene Ergebnisse und Handlungsoptionen informiert. Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise werden mit ihm gemeinsam abgestimmt. Auf ausreichende Bedenkzeiten vor Entscheidungen wird dabei geachtet.

4.4 2 zwischen den Disziplinen und Professionen

4.4 2.1 im Zentrum

Interdisziplinäre und interprofessionelle Kommunikation spielt eine zentrale Rolle in der Zentrumskonzeption. Insbesondere zur qualitätsgesicherten, multidisziplinären Therapieplanung und -steuerung, bzw. wo es im Behandlungsprozess erforderlich ist, werden folgende Instrumente eingesetzt:

  • Fallkonferenzen
  • Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen
  • Einholungen von Zweitmeinungen
  • interdisziplinäre Gespräche

Alle notwendigen Fachdisziplinen einschließlich Pflege und Pharmakologie müssen ihre Hinweise einbringen können. Dabei existieren verbindliche Regelungen z. B. zu

  • Frequenz der Sitzungen
  • Teilnehmer
  • Ablauf der Sitzung (Einbringung der Patienten, die Vorbereitung der Patientenunterlagen, die Präsentation der Sachverhalte durch die behandelnden Ärzte, die interdisziplinäre/‑professionelle Entscheidungsfindung)
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Überwachung der Umsetzung der Behandlungsempfehlungen

4.4.2.2 im Zentrumsumfeld

Die interdisziplinäre und interprofessionelle Kommunikation betrifft auch Partner außerhalb des Zentrums, die am Behandlungsprozess beteiligt sind. Beispiele sind

  • Fallkonferenzen
  • (z. B. telemedizinische) Konsile
  • Einholung von Zweitmeinungen

Art und Umfang dieser Kommunikation sind in Verfahrensbeschreibungen klar geregelt.

4.5. Unterstützungs- und Umfeldprozesse

4.5.1 Fallmanagement

Das Zentrum verfügt über ein Konzept mit definierten Prozessen zur Führung bzw. Begleitung des Patienten durch den Behandlungsprozess. Ziel ist es, die belastende Situation der Erkrankung und Behandlung zu erleichtern. Das Konzept enthält Elemente wie z. B.

  • Beratung und Benennung von Ansprechpartnern
  • übergeordnetes Terminmanagement
  • pflegerisches Assessment und Management von Belastungen, Symptomen und Nebenwirkungen
  • Unterstützung bei sozialen Problemen

Die Umsetzung des Konzepts wird – z. B. durch Kennzahlen – regelmäßig überprüft.

4.5.2 Pflegemanagement, psychologische, physio- und ergotherapeutische Betreuung und Sozialdienst

Im Zentrum sind die Unterstützungs- und Umfeldprozesse, welche die Kernprozesse der Patientenbehandlung unterstützen, klar definiert. Verantwortliche und Schnittstellen sind benannt. Die Prozesse betreffen z. B.

  • die Pflege
  • die psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung
  • die krankengymnastische oder physiotherapeutische Behandlung
  • die ergotherapeutische Behandlung
  • die Sozialarbeitsunterstützung
  • die seelsorgerische Unterstützung

4.5.3 Angehörigenbetreuung

Das Zentrum verfügt über eine systematische Angehörigenbetreuung. Bei Bedarf stehen nicht nur dem Patienten, sondern auch seinen Angehörigen Ansprechpartner zur Verfügung, die beraten und unterstützen können, z. B. bei Fragen

  • der Vorbereitung der häuslichen Versorgung des Patienten
  • einer Schulung der Angehörigen im Umgang mit der Erkrankung des Patienten
  • einer psychologischen Unterstützung in Notsituationen
  • einer seelsorgerischen Unterstützung

4.5.4 Personalmanagement

Das Zentrum hat Prozesse des Personalmanagements definiert. Dazu gehören z. B. Prozesse zur Personalauswahl, zur Personalführung, zum Arbeitsschutz, zur Personaleinarbeitung und zur Aus- und Weiterbildung. Zuständigkeiten auf fachlicher und disziplinärer Ebene sind benannt. Ein Vorgehen zur Lösung möglicher Konflikte ist festgelegt.