Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)
Die AAA ist die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber, eine reine Arbeitgebergemeinschaft; ihre Mitglieder sind ausschließlich niedergelassene Ärzte, die Medizinische Fachangestellte beschäftigen. Einziger Verbandszweck ist der Abschluss von Tarifverträgen für das Praxispersonal, insbesondere für geprüfte Medizinische Fachangestellte und Auszubildende.
Nähere Angaben zur AAA können der Satzung entnommen werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Der AAA steht ein dreiköpfiger Vorstand vor. Bei der Mitgliederversammlung am 24.04.2023 wurde Herr Bodendieck zum Vorsitzenden gewählt. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind Herr Dr. Peters und Herr Dr. Schrage.
Derzeit hat die AAA drei Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen mit dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. abgeschlossen:
- Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
gültig ab 01.04.2016
Die Tarifpolitik der AAA wird in den Mitgliederversammlungen bzw. im Tarifbeirat beraten und festgelegt, insbesondere werden dort die an die AAA herangetragenen Forderungen zur Änderung von Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung erörtert.
Tarifbindung aller Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferinnen und aller Ärztinnen und Ärzte an die Abschlüsse der AAA ist nicht gegeben, vielmehr gelten hier die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes. Der Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gelten unmittelbar zwingend also nur für Mitglieder der vertragsschließenden Organisationen, d. h. dann, wenn der ärztliche Arbeitgeber Mitglied der AAA ist und die Medizinische Fachangestellte zugleich als Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e. V. organisiert ist. Darüber hinaus finden die Tarifverträge dann Anwendung, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden sind. Darüber hinaus ist es unbenommen, auch Arbeitsverträge abzuschließen, die über der Norm der vorliegenden Tarifverträge liegen.
Vorstand der AAA
Pressemitteilungen der AAA
Die AAA freut sich über neue Mitglieder!
Voraussetzung ist: Sie sind Ärztin oder Arzt und beschäftigen Medizinische Fachangestellte.
Bitte wenden Sie sich an:
Britta Susen, Geschäftsführerin der AAA
Tel.: (030) 400 456-434
E-Mail: info@mfa-auskunft.de