Gremien Transplantationsmedizin

Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG

Die Hauptaufgabe der Prüfungskommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten. Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen der Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und unter Einhaltung der Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG sowie des Transplantationsgesetzes insgesamt erfolgt sind.

Des Weiteren geht die Kommission Meldungen der Stiftung Eurotransplant oder von anderen Institutionen sowie von Einzelpersonen über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach.

Die Überprüfung erfolgt für den Bereich der Organvermittlung regelmäßig auf Grundlage einer differenzierten Prüfung der Berichte der Vermittlungsstelle gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 6 TPG.

Im Rahmen der einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um schriftliche Stellungnahme bzw. in Einzelfällen zu mündlichen Anhörungen gebeten.

Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den Verfahrensbeteiligten erforderlichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn dies nach Auffassung der Kommission das allgemeine Patienteninteresse erfordert. Die Bundesärztekammer führt die Geschäfte dieses Gremiums.

Da Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) als Mitglieder in der Prüfungskommission tätig sind, werden auch die Länder über die sie betreffenden Fragen zeitnah informiert.

Gemeinsame Geschäftsordnung der Prüfungs- und der Überwachungskommission (GGO-PÜK)


Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG

Die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband (TPG-Auftraggeber) haben in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG eingesetzt.

Die Überwachungskommission kontrolliert, ob die Gewinnung von postmortalen Spenderorganen ordnungsgemäß abgelaufen ist. Sie überprüft die Einhaltung der auf der Grundlage des TPG vertraglich festgelegten Verpflichtungen und Aufgaben der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation, DSO), insbesondere die Entnahme von vermittlungspflichtigen Organen einschließlich der Vorbereitung von Entnahme, Vermittlung und Übertragung.

In diesem Zusammenhang überprüft die Überwachungskommission, ob und inwieweit die Koordinierungsstelle die Gewähr dafür bietet, dass diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren und den Entnahmekrankenhäusern unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durchgeführt werden.

Die Überprüfung erfolgt für den Bereich der Organspende, -entnahme und -übertragung durch verdachtsabhängige sowie kontinuierlich und flächendeckend verdachtsunabhängige Kontrollen der Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser auf Grundlage von § 11 Abs. 3 TPG sowie auf Grundlage einer Prüfung der Berichte der Koordinierungsstelle gemäß § 11 Abs. 5 TPG.

Gemeinsame Geschäftsordnung der Prüfungs- und der Überwachungskommission (GGO-PÜK)


Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

Nach dem TPG trägt die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung für den Bereich der Organspende und Transplantation.

Zudem konkretisiert die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten der Organtransplantation hat die Bundesärztekammer eine Ständige Kommission eingerichtet.

Die Kommission, deren Mitglieder vom Vorstand der Bundesärztekammer berufen werden, setzt sich zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern verschiedener Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge tragen.

Dazu gehören außer den medizinischen Einrichtungen der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Stiftung Eurotransplant Vertreter des Bundes und der Länder, Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen, Ethiker und Kostenträger.

Statut der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 15.05.2020 beschlossenen Fassung)

Verfahrensordnung der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (VerfO-StäKO)(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 15.11.2018 beschlossenen Fassung)


Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“

Die unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ nimmt auf vertraulicher Basis (auch anonyme) Hinweise zu Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht  entgegen und wirkt auf deren Klärung in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission hin. Die Vertrauensstelle ist unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden.

Sie erreichen die Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“

postalisch unter

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

oder über

vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de