Neubekanntmachung 2023 der Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung
Bekanntgabe der Neubekanntmachung der Richtlinien gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung
DOI: 10.3238/arztebl.2023.RiliOrgaWlOv_neubek; Bekanntgabe in DtschÄrztebl 2023, 120 [3]: A 116
Richtlinien zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 13.11.2020 beschlossenen Fassung
gültig ab 21.01.2023
Richtlinien zur Lungentransplantation
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 23./24.04.2017 beschlossenen Fassung
gültig ab 21.01.2023
Richtlinien zur Lebertransplantation
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 09.12.2022 beschlossenen Fassung
gültig ab 12.09.2023
Richtlinien zur Nierentransplantation
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 14.10.2022 beschlossenen Fassung
gültig ab 27.06.2023
Richtlinien zur Pankreas- und kombnierten Pankreas-Nierentransplantation
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 09.12.2022 beschlossenen Fassung
gültig ab 12.09.2023
Richtlinien zur Darmtransplantation und zu kombinierten Transplantationen unter Einschluss des Darms
in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 19.08.2022 beschlossenen Fassung
gültig ab 12.09.2023