Prof. Dr. Hallek zum neuen Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats gewählt
Prof. Dr. Michael Hallek ist der neue Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates (WB) der Bundesärztekammer (BÄK). Mit großer Mehrheit stimmten die WB-Mitglieder in ihrer 105. Plenarversammlung am 10. Dezember 2022 für den Hämatologen/Onkologen aus Köln, der dem Gremium nun für drei Jahre vorstehen wird.
Als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigte der Beirat Prof. Dr. Dr. Manfred Dietel aus Berlin. Zudem wurde Prof. Dr. Stefan Endres aus München neu als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Als weitere Mitglieder des Beiratsvorstands wiedergewählt wurden Prof. Dr. Dr. Norbert Haas, Prof. Dr. Sabine Kliesch, Prof. Dr. Wilhelm-Bernhard Niebling sowie Prof. Dr. Fred Zepp.
Prof. Dr. Hallek löst Prof. Dr. Dr. Peter C. Scriba ab, der das Amt des WB-Vorsitzenden mehr als zwanzig Jahre innehatte. „Mit der Wahl des neuen Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates geht eine Ära zu Ende. In herausragender Weise hat Peter Scriba sich für das konstruktive Zusammenwirken von wissenschaftlicher Medizin und Berufspolitik eingesetzt und damit die Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Beirates entscheidend geprägt“, betonte BÄK-Präsident, Dr. Klaus Reinhardt, nach der Verkündung des Wahlergebnisses. In Würdigung seiner besonderen Verdienste hat der Vorstand der BÄK deshalb Prof. Scriba zum außerordentlichen Mitglied des WB berufen. „Wir freuen uns sehr, dass Prof. Scriba dem Beirat auch weiterhin beratend zur Seite stehen wird“, sagte der BÄK-Präsident. „Mit Prof. Hallek erhält der Wissenschaftliche Beirat einen erfahrenen Vorsitzenden, der seine medizinisch-wissenschaftliche Expertise und Praxiserfahrung bereits seit acht Jahren sehr engagiert in die Arbeit des Beirates einbringt“, sagte Reinhardt.
Unter der Federführung des Kölner Internisten ist unter anderem die geltende Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen erarbeitet worden. Auch die im Oktober dieses Jahres veröffentlichte Stellungnahme „Post-COVID-Syndrom (PCS)“ entstand unter seinem Vorsitz. „Es ist mir ein Anliegen, die Bundesärztekammer als interdisziplinäre und sektorenverbindende Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland mit evidenzbasierten Positionspapieren zu aktuellen Fragen sprechfähig zu machen und so eine fachlich fundierte Politikberatung zu unterstützen“, erklärt Prof. Hallek. Der Direktor der Klinik I für Innere Medizin des Universitätsklinikums Köln, der nicht nur ein herausragender Arzt und international anerkannter Wissenschaftler, sondern unter anderem auch Mitglied des Wissenschaftsrates und der Leopoldina ist, freut sich auf die neue Aufgabe: „Von Peter Scriba übernehme ich ein bestens aufgestelltes Gremium. Es freut mich besonders, dass sich alle Vorstandskolleginnen und -kollegen im Interesse eines kontinuierlichen Überganges zur Mitwirkung in der neuen Amtsperiode bereit erklärt haben.“
Im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachgebieten der Medizin interdisziplinär zusammen. In seiner Zusammensetzung ist der Beirat ein Forum der wissenschaftlichen wie gesundheitspolitischen Diskussion und des Austausches, dessen Erfolg in seinem vernetzten Kreis von ehrenamtlich tätigen Fachexpertinnen und Fachexperten wurzelt.
Gemäß seinem Statut berät der Beirat die BÄK zu medizinisch-wissenschaftlichen und Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden. Auch kann der Beirat zur Beratung von Grundsatz- und Einzelfragen hinzugezogen werden.
Im Auftrag des BÄK-Vorstandes erarbeitet der Beirat unter anderem Richtlinien der Bundesärztekammer gemäß Transplantationsgesetz und Transfusionsgesetz. So haben die Arbeitskreise des Beirats in diesem Jahr beispielsweise die „Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ aktualisiert und Stellungnahmen zum „Post-COVID-Syndrom (PCS)“ und zur „Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen“ veröffentlicht. In ihren Sitzungen am 9. und 10. Dezember haben der Vorstand und das Plenum des Beirates über die Aktualisierung der „Richtlinie Hämotherapie“ beraten.