BÄK-Curricula

Die Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer bilden den Goldstandard für ärztliche Fortbildungskurse.

Sofern die landesrechtlichen Vorgaben dies gestatten, sind die BÄK-Curricula ankündigungsfähig und die Ärztekammer kann ein Kammerzertifikat über die erworbene Qualifikation ausstellen.

Der zu prüfende Bedarf für die Entwicklung und Einführung eines BÄK-Curriculums oder dessen Überarbeitung ergibt sich aus Erfordernissen des Gesundheitssystems (Versorgungsauftrag), der Wissenschaft (Forschungsstand), der Gesetzgebung (Sach-/Fachkunden) und Fortbildungszielen der Ärzteschaft.

Die Entwicklung oder Überarbeitung eines Curriculums werden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“ (SKO FB) vorgeschlagen und dort beraten.

Die BÄK-Curricula werden im Auftrag des Vorstandes des Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit Vertretern aus den Landesärztekammern und externen Experten u. a. aus wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Hochschulen erarbeitet und vom Vorstand beschlossen.

Auf Grundlage des Curriculums können dann Fortbildungskurse durchgeführt werden.