Prof. Dr. jur. Michael Lindemann
Leiter der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
- Geboren 1975 in Nordhorn.
- Von 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld; Abschluss mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm.
- Danach Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Anwalts- und Notarrecht sowie am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Stephan Barton).
- Von 2002 bis 2004 Referendariat am Landgericht Wuppertal; daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Helmut Frister) und anschließend am dortigen Institut für Rechtsfragen der Medizin.
- 2003 Promotion durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
- 2004 Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.
- Von 2004 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik der Universität Bielefeld im Projekt „Staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungstätigkeit in Wirtschaftsstrafverfahren“.
- Von 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von RiBVerfG Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff.
- Von 2008 bis 2012 Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Helmut Frister).
- 2012 Habilitation und Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Strafvollzugsrecht durch die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
- 2012 Vertretung der Professur für Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Völkerstrafrecht an der Universität Augsburg.
- Von 2012 bis 2014 Inhaber der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht an der Universität Augsburg.
- Seit April 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Bielefeld; Ablehnung von Rufen an die Universitäten Münster (2018) und Bonn (2024).
- Von 2019 bis 2024 Mitglied in der Arbeitsgruppe Verfahrensgrundsätze der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 5 S. 4 TPG, von 2023 bis 2024 auch in der Arbeitsgruppe RL BÄK Lebendorganspende der Ständigen Kommission Organtransplantation.
- Seit August 2023 Of Counsel in der Kanzlei GNP Rechtsanwälte Geiger Nitz Partner mbB.
- Seit Oktober 2023 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
- Seit April 2024 Leiter der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer, des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.