Patientenrechte
Seit ihrer Gründung versteht sich die Bundesärztekammer - als Vertreterin der deutschen Ärzteschaft - auch als Anwalt der Patienteninteressen. Dabei geht es auf Bundesebene in erster Linie um die Festlegung der generellen Rechte und Pflichten im Umgang zwischen Arzt und Patient. Die grundsätzlichen Regelungen hierzu sind in der (Muster-)Berufsordnung enthalten.
Darüber hinaus hat die deutsche Ärzteschaft aber sowohl auf internationaler Ebene, als auch bundesweit und in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Initiativen gestartet, um Patientenrechte zu stärken und vor Ort praktische Hilfe anzubieten.
In allen Bundesländern wurden bei den Landesärztekammern als freiwilliges Angebot der Ärzteschaft die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsfragen eingerichtet, um Patienten, die sich durch ärztliche Handlungen geschädigt fühlen, schnell, kostenfrei und kompetent zu einer gutachterlichen Stellungnahme zu verhelfen.
Die meisten Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen verfügen über ein Arztauskunftssystem in elektronischer Form oder informieren per Telefon.