GOÄ-Novellierung
Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig wird zum Thema GOÄ-Novellierung eine wichtige Richtungsentscheidung treffen.

Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen, denn die GOÄ ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
Gleichwohl setzt der Verordnungsgeber seit Jahren für eine Novellierung der GOÄ ein zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern geeintes Gebührenverzeichnis voraus.
Nach der jahrelangen und intensiven Erarbeitung des arzteigenen Bewertungsentwurfes einer neuen GOÄ gemeinsam mit 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften, wurde dieser Entwurf anschließend auch mit den Kostenträgern erörtert.
Hierbei standen vor allem die Bepreisungen der einzelnen Leistungen im Fokus. Ziel war es zunächst, zu einem gemeinsamen Verständnis über die finanziellen Auswirkungen einer neuen GOÄ für Ärzteschaft und PKV-Verband zu finden.
Davon ausgehend war zu klären, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit war, den ärztlicherseits erarbeiteten Preisvorstellungen für die einzelnen Gebührennummern entgegenzukommen.
Nach den Gesprächen mit dem PKV-Verband liegt seit September 2024 ein Vorschlag für eine neue GOÄ vor, der auch von PKV und Beihilfe mitgetragen wird.
Dieser Entwurf wurde den beteiligten Verbänden zur Prüfung übermittelt. Im Rahmen der anschließenden Clearinggespräche mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften konnten deren Hinweise erörtert und einige sachgerechte Anpassungen an dem Entwurf mit dem PKV-Verband besprochen werden.
Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig wird im Mai 2025 entscheiden, ob der erarbeitete GOÄ-Entwurf als Kompromiss zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband akzeptiert und an das Bundesgesundheitsministerium übergeben werden kann.
Informationen zum Entwurf der neuen GOÄ
„Wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung“Interview mit Dr. Klaus Reinhardt vom 04.10.2024 im Deutschen Ärzteblatt
Verbändeschreiben zur GOÄ-Novellierung vom 07.03.2025
Erläuterungen zu häufig aufgeworfenen Fragen zum Rechtsteil der neuen GOÄ
Erläuterungen zur Vorgeschichte
Ärzteeigene Bewertungsversion des GOÄneu-Entwurfs vorgelegtTätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2022
Bundesärztekammer erhöht bei der GOÄ den Druck auf die Politik
30.03.2023
Landesärztekammer Thüringen bekräftigt Ruf nach GOÄ-Reform
03.03.2023
Neue GOÄ mit kalkulierten Preisen an Lauterbach übergeben
20.01.2023
Arzteigene GOÄ an Bundesgesundheitsministerium geschickt
06.01.2023
Neue GOÄ: Testbetrieb soll bis Jahresende laufen
07.10.2022
Testbetrieb der neuen GOÄ angelaufen
29.09.2022
- Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt "Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte"Berlin, 15.11.2019
- Begleitartikel im Deutschen Ärzteblatt "Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt"15.11.2019
- Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem? Memorandum von Dr. Rainer Hess, ehemaliger unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Volker Ulrich und Prof. Dr. Eberhard Wille sowie den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. Dr. Gregor Thüsing im Auftrag von Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung - Berlin, 30.01.2018