Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen, denn die GOÄ ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.

Gleichwohl setzt der Verordnungsgeber seit Jahren für eine Novellierung der GOÄ ein zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern geeintes Gebührenverzeichnis voraus.

Nach der jahrelangen und intensiven Erarbeitung des arzteigenen Bewertungsentwurfes einer neuen GOÄ gemeinsam mit 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften, wurde dieser Entwurf anschließend auch mit den Kostenträgern erörtert.

Hierbei standen vor allem die Bepreisungen der einzelnen Leistungen im Fokus. Ziel war es zunächst, zu einem gemeinsamen Verständnis über die finanziellen Auswirkungen einer neuen GOÄ für Ärzteschaft und PKV-Verband zu finden.

Davon ausgehend war zu klären, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit war, den ärztlicherseits erarbeiteten Preisvorstellungen für die einzelnen Gebührennummern entgegenzukommen.

Nach den Gesprächen mit dem PKV-Verband liegt seit September 2024 ein Vorschlag für eine neue GOÄ vor, der auch von PKV und Beihilfe mitgetragen wird.

Dieser Entwurf wurde den beteiligten Verbänden zur Prüfung übermittelt. Im Rahmen der anschließenden Clearinggespräche mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften konnten deren Hinweise erörtert und einige sachgerechte Anpassungen an dem Entwurf mit dem PKV-Verband besprochen werden.

Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig wird im Mai 2025 entscheiden, ob der erarbeitete GOÄ-Entwurf als Kompromiss zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband akzeptiert und an das Bundesgesundheitsministerium übergeben werden kann.

Erläuterungen zur Vorgeschichte

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