Ärztliche Tätigkeit in Deutschland

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig.

Die Berufserlaubnis ist zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland, manchmal auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle, begrenzt.

Die Approbation kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Zuständig für die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis sind die Approbationsbehörden in den jeweiligen Bundesländern.

Die für den ärztlichen Berufszugang relevanten Rechtsgrundlagen:

Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen die Landesärztekammern unter anderem sämtliche Angelegenheiten der Weiterbildung verantwortlich wahr.

Die Zuständigkeit einer Landesärztekammer für die Ärztinnen und Ärzte begründet sich nach dem jeweiligen Heilberufekammergesetz, insbesondere nach dem Ort der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit oder - sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird - nach dem Hauptwohnsitz.


Anerkennung von Ausbildungsnachweisen


Eine Stellenvermittlung an Krankenhäuser und Institute bzw. andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wird von den Arbeitsagenturen durchgeführt.

Das gemeinsam von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegebene wöchentlich erscheinende Deutsches Ärzteblatt hat einen großen Stellenanzeigenteil.

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen