Beantragung eines eHBA

Der eHBA repräsentiert in der digitalen Welt ihre (kartenbasierte) elektronische Identität. Daher ist seine Ausgabe unter hohen Sicherheitsmaßnahmen notwendig.

Zum Beispiel ist eine sichere Identifizierung des Antragstellers anhand eines amtlichen Lichtbildausweises – neben der sicheren Auslieferung – eine Voraussetzung für den Erhalt des eHBA.

Ihre Ärztekammer ist für die Herausgabe der eHBA zuständig und bedient sich dafür mehrerer zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Diese VDA produzieren konform zur eIDAS-Verordnung der EU den eHBA und betreiben die Infrastrukturen für die Prüfbarkeit der damit erzeugten elektronischen Signaturen sowie die Sperrdienste.

Die Ärztekammer gibt die Produktion frei und bestätigt die Berufsgruppeneigenschaften.

Aktuell sind die folgenden Anbieter bundesweit zugelassen (Reihenfolge alphabetisch):

  • Bundesdruckerei
  • medisign
  • SHC
  • T-Systems

Jeder Vertrauensdiensteanbieter bietet mindestens die kostenlose Identifizierung des Antragstellers über das POSTIDENT-Verfahren sowie auch über die Onlineausweisfunktion mittels des neuen Personalausweises an.

In dem letztgenannten Verfahren ist somit eine vollständige Onlinebeantragung inkl. der essentiellen Identifizierung möglich. Darüber hinaus bieten die VDA weitere anbieterspezifische Identifizierungsverfahren an.

Der eHBA ist für den Antragsteller kostenpflichtig. Die Preise unterschieden sich von Anbieter zu Anbieter. Aktuell liegen die monatlichen Kosten bei ca. 8,00 €, die für Kassenärzte hälftig seitens ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erstattet werden. Aber auch im stationären Bereich existieren krankenhausindividuelle Refinanzierungsregeln.

FAQ

Die Beantragung eines eHBA grob skizziert aus Sicht des Antragstellers:

  • 1. Schritt: Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters

    Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters nach entsprechender Information, optimalerweise wird dieser Schritt über das Mitgliederportal der zuständigen Ärztekammer gestartet. Hierbei werden die personenbezogenen Daten, die der Kammer vorliegen, vorab auf Aktualität geprüft und in den Antragsprozess des Anbieters übernommen. So ist sichergestellt, dass der Antragsprozess mit validen Daten startet und nachträglich keine Rückfragen oder umständlichen Korrekturen nötig sind.


  • 2. Schritt: Online-Ausfüllen der Antragsunterlagen

    Online-Ausfüllen der Antragsunterlagen durch den Antragsteller im Antragsportal des Anbieters mit der Möglichkeit des Hochladens eines Passbildes (ggf. Foto aufkleben) und dem anschließenden Ausdrucken und Unterschreiben der Antragsunterlagen.


  • 3. Schritt: Identifizierung des Antragstellers

    Identifizierung des Antragstellers anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel), bspw. im PostIdent-Verfahren vor Ort in der Postfiliale oder online mit dem neuen Personalausweis.


  • 4. Schritt: Versand der Antragsunterlagen

    Versand der Antragsunterlagen an den Anbieter.


Im Hintergrund erfolgt anschließend eine Freigabe des Antrags durch die zuständige Ärztekammer gegenüber dem Anbieter. Die Kammer prüft, ob der Antragsteller Mitglied der Ärztekammer und Ärztin/Arzt ist und erteilt dem Anbieter die Erlaubnis einen eHBA herzustellen. Der Anbieter produziert und versendet diesen – getrennt vom PIN-Brief – an den Antragsteller.

Hinsichtlich der eigentlichen Nutzung des erhaltenen Ausweises muss der Arzt diesen „in Betrieb nehmen“, das heißt es müssen individuelle PINs gesetzt werden (Aktivierung) und gegenüber dem Anbieter muss der Erhalt und die erfolgreiche Inbetriebnahme bestätigt werden (Freischaltung).

Erst danach lassen sich mit dem Ausweis rechtsgültige qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. Am leichtesten ist die Inbetriebnahme direkt aus dem Primärsystem (PVS oder KIS), sofern dieses mit einem TI-Konnektor verbunden ist.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem IT-Dienstleister für das Primärsystem, bei dem ausgewählten VDA und als Vertragsarzt auch bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Weitere Informationen zum eHBA

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