Anästhesiologisches stand by
Das anästhesiologische stand by, definiert als
"Kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen durch den Arzt für Anästhesiologie während eines diagnostischen und/oder therapeutischen Eingriffs eines anderen Arztes, ohne Narkose, einschließlich Bereitstellung der Ausrüstung zur Behandlung von Zwischenfällen",
kann je angefangene 30 Minuten analog der Nr. 62 GOÄ (150 Punkte) berechnet werden.
Wird im Verlauf der Überwachung eine Narkose/Anästhesie nach den Nrn. 450 - 474 oder 476 - 479 GOÄ erforderlich, so kann dies im Anschluss an die Überwachung berechnet werden.
Die Notwendigkeit beider Verfahren ist zu begründen und die jeweiligen Zeiten sind in der Rechnung anzugeben. Beide Verfahren sind nach anästhesiologischen Standards zu dokumentieren.