Photodynamische Therapie (PDT) von Hautläsionen
Photodynamische Lichtbestrahlung von Hautläsionen analog Nr. 566 GOÄ (500 Punkte), bis zu zweimal im Behandlungsfall, zuzüglich Ersatz von Auslagen für die pro Patient verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach $ 10 GOÄ.
Erstellung eines Behandlungsplans für die dermatologische photodynamische Therapie analog Nr. 5800 GOÄ, einmal im Behandlungsfall, (250 Punkte).
Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 566 für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund analog Nr. 5802 GOÄ (200 Punkte).
Zuschlag zu der Leistung analog nach Nr. 5802 für jedes weitere Bestrahlungsfeld analog Nr. 5803 GOÄ (100 Punkte),
Daneben sind bei topischer Applikation des Photosensibilisators berechnungsfähig:
Nr. 209 GOÄ für das Auftragen des Photosensibilisators sowie Nr. 200 GOÄ (Okklusionsverband) und Nr. 530 GOÄ (Kaltpackung).
Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 3 (18.01.2002), Seite A-144-145