Abrechnungsempfehlung der BÄKzur telemedizinischen Erbringung von Leistungen
im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgende Abrechnungsempfehlung beschlossen: