Abrechnung des Nachweises von Jod im Serum mittels Massenspektrometrie

bei fraglicher Jodkontamination bzw. Jodintoxikation

analog Nr. 4210 GOÄ

Bis auf die Abklärung einer fraglichen Jodkontamination bzw. Jodintoxikation, die zudem in erster Linie durch eine Bestimmung der Jodausscheidung im Spontanurin erfolgen sollte, gibt es für den Nachweis von Jod im Serum mittels Massenspektrometrie keine stichhaltige Indikation.


Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 49 (07.12.2012), Seite A-2483