Operative Rekonstruktion der Arteria carotis externa nach Nr. 2820 GOÄ
Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer
Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, des Bundesministeriums des Innern, des PKV-Verbandes, der Bundesärztekammer sowie eines nicht stimmberechtigten Vertreters der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, hat in seiner Sitzung am 8.3.2005 und nach abschließender Beratung in der Sitzung am 14.6.2005 folgende Beschlüsse gefasst:
Operative Rekonstruktion der Arteria carotis externa nach Nr. 2820 GOÄ
Für die operative Rekonstruktion der Arteria carotis externa kann die Nr. 2820 GOÄ nur dann angesetzt werden, wenn die Arteria carotis externa im Sinne eines Umgehungskreislaufes an der Blutversorgung des Gehirns teilnimmt und daher als funktionelle Hirnarterie (= hirnversorgend) anzusehen ist.
Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 16.09.2005
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 102, Heft 37 (16.09.2005), Seite A-2502 - A-2503