Nrn. 2565/2566 GOÄ

Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

Die Nrn. 2565/2566 sind nur einmal berechnungsfähig, auch wenn rechts- und linksseitig operiert wird. Dies gilt auch, wenn in einer Sitzung Nervenwurzeldekompressionen in bis zu drei benachbarten Segmenten durchzuführen sind. Sind jedoch mehr als drei Segmente in einer Sitzung zu behandeln, so ist ab dem vierten Segment der Ansatz der Nr. 2565/2566 ein weiteres Mal gerechtfertigt.


Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 16.01.2004
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 3 (16.01.2004), Seite A135-A136