Beschluss zur Netzimplantation in der Hernienchirurgie
Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer
Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, des Bundesministeriums des Innern, des PKV-Verbandes, der Bundesärztekammer sowie eines nicht stimmberechtigten Vertreters der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, hat nach abschließender Beratung am 27. 4. 2004 folgenden Beschluss zur Abrechnung einer neuen Behandlungsmethode in der Hernienchirurgie nach GOÄ gefasst:
Beschluss zur Netzimplantation in der Hernienchirurgie
Operation eines großen Leisten- oder Schenkelbruches oder Rezidivoperation eines Leisten- oder Schenkelbruches, jeweils einschließlich Implantation eines Netzes, analog Nr. 3286 (Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches - gegebenenfalls mit Darmresektion, 2 000 Punkte).
Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 03.09.2004
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 36 (03.09.2004), Seite A-2414