Förderung der WB gemäß § 75a SGB V
Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zum 01.01.1999 geschaffen. Das zunächst auf zwei Jahre befristete so genannte "Initiativprogramm" erhielt durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung bekam die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im Jahr 2008 eine neue gesetzliche Grundlage. Dies führte zum Abschluss einer neuen Fördervereinbarung. Neben einer höheren finanziellen Förderung sah die Vereinbarung infrastrukturelle Maßnahmen wie die Einrichtung von Koordinierungsstellen Allgemeinmedizin in den Ländern vor. Die Fördervereinbarung vereinte zudem die seit 1999 für den ambulanten und stationären Bereich getrennt bestehenden Regelungen.
Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 wurde die Förderung der Weiterbildung als Paragraf 75a in das SGB V aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Seit Juli 2016 ist die entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V in Kraft und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Neben der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin stehen bundesweit 2.000 Förderstellen (Stand: 24.06.2019) für die ambulante Weiterbildung in "weiteren Fachgebieten" zur Verfügung.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Fassung: 29.11.2022
Inkrafttreten: 01.01.2023 - Bitte beachten Sie den Änderungsvertrag.
Anlage I: Verfahrenswege/operative Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich
Fassung: 24.11.2021
Inkrafttreten: 01.01.2022 - Bitte beachten Sie den Änderungsvertrag.
Anlage II: Verfahrenswege/operative Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung im stationären Bereich
Vertragsdatum: 09.12.2019
Inkrafttreten: 01.01.2020 - Bitte beachten Sie den Änderungsvertrag.
Anlage III: Monitoring und Evaluation
Vertragsdatum: 09.12.2019
Inkrafttreten: 01.01.2020
Anlage IV: Förderung von Qualität und Effizienz der Weiterbildung
Fassung: 09.02.2022
Inkrafttreten: 01.03.2022
Änderung der Vereinbarung sowie der Anlagen I und IV
Fassung: 24.11.2021
Inkrafttreten: 01.01.2022
Änderung der Vereinbarung sowie der Anlagen II und IV
Vertragsdatum: 03.11.2020
Inkrafttreten: 01.01.2021
Evaluation des Förderprogramms
Die auf Bundesebene eingerichtete Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Bundesärztekammer, führt eine jährliche Evaluation der Auswirkungen der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der ambulanten und stationären Versorgung durch. Anfang April 2012 wurde erstmalig ein Evaluationsbericht über das Berichtsjahr 2010 veröffentlicht.
Die Darstellung der Berichte folgt ab 2017 der Auflistung der Evaluationshinweise gemäß § 1 Abs. 3 der Anlage III der Fördervereinbarung.
Evaluationsbericht 2022
Evaluationsbericht 2022 zur Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V