Berechnung Nrn. 2826 GOÄ oder 3079 für die "Anulusentkalkung"
Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer
Für die Entkalkung des Klappenringes bei Klappenersatz ("Anulusentkalkung") ist Nr. 2826 GOÄ (operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder eines Verschlusses an den großen Gefäßen im Thorax durch Rekonstruktionen) oder Nr. 3079 GOÄ (Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur) nicht eigenständig berechenbar. Eine ggf. erforderliche aufwendige "Entkalkung" (z.B. bei Stadium IV) ist über den Steigerungsfaktor zu berücksichtigen. Auch in den Fällen, daß der Klappenring so eng ist, daß auch die kleinste Klappe nicht paßt und der Klappenring erweitert werden muß, ist dies als unselbständige Teilleistung anzusehen. Bei Kindern kann die Leistung nach Nr. 2826 die Zielleistung sein. Diese kongenitalen Korrekturen sind aber vom hier Beschriebenen unabhängig.
Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 30.09.1999
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 40 (08.10.1999), S. A2539 - A2542