Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen

Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur, einer Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland, sollen digitale Anwendungen die medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Medizinische Informationen, die für die Versorgung benötigt werden, sollen schneller und lückenloser zur Verfügung stehen.

Aktuell werden die Anwendungen elektronische Patientenakte, elektronisches Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronischer Medikationsplan, Notfalldaten, Kommunikation im Medizinwesen sowie TI Messenger entwickelt, erprobt und teilweise schon flächendeckend eingeführt.

Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Telematikinfrastruktur einer Reihe von grundlegenden Kernprinzipien wie z.B. einem angemessenen Datenschutz folgt, die sie von anderen technischen Netzwerken unterscheidet und dadurch der besonderen Sensibilität beim Umgang mit medizinischen Daten Rechnung trägt. 

Grundsätzlich steht und fällt die Nutzung der Telematikinfrastruktur mit der Akzeptanz bei den Beteiligten. Akzeptanz kann bei Patienten und Ärzten nur durch für sie erkennbaren Nutzen entstehen. Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Praktikabilität.

Architektur TI 2.0

Die gematik ist vom Gesetzgeber beauftragt worden, eine zeitgemäße technische Infrastruktur aufzubauen, zu betreiben und weiterzuentwickeln. Die Telematikinfrastruktur unterliegt dabei regelmäßig Aktualisierungs- und Anpassungsnotwendigkeiten, um den dynamischen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und fachlichen Weiterentwicklungen gerecht werden zu können.

So verändern sich im Laufe der Zeit beispielsweise state-of-the-art-Technologiekonzepte oder auch Angriffsszenarien Auch ist die Medizin inzwischen stärker datenbasiert und abhängig von verfügbaren strukturierten Daten geworden. Deshalb muss die Architektur der Telematikinfrastruktur angepasst werden.

In einem Whitepaper Telematikinfrastruktur 2.0 für ein föderalistisch vernetztes Gesundheitssystem hat die gematik zusammengetragen, welche konkreten und iterativen Umsetzungspunkte einer stabilen und zukunftsfähigen Plattform vorhanden sein müssen.

Kern ist dabei das Sechs-Säulen-Prinzip der Telematikinfrastruktur. Dieses bildet die Grundlage für ein nutzerfreundlicheres, flexibleres und dynamischeres digitales Gesundheitswesen.

Die Bundesärztekammer, als Gesellschafter der gematik, setzt sich auch hier dafür ein, dass bei einer stufenweise Umsetzung Versorgungsprozesse beachtet werden und vulnerable Gruppen, der Patientennutzen sowie die Wirtschaftlichkeit auch zukünftig berücksichtigt werden müssen.

Gesetzliche Grundlagen der Telematikinfrastruktur

Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (2004)
Dieses regelt unter anderem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und beauftragte die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens mit dem Aufbau und der Umsetzung einer Telematikinfrastruktur. Dafür wurde die Betreibergesellschaft gematik gegründet.

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (2016)
Das Gesetz führte zu umfassenden Änderungen im SGB V. So wurden Anwendungen wie elektronische Medikationsplan, elektronischen Arztbrief, elektronischer Heilberufsausweis,  Versicherten­stamm­daten­management, Notfall­daten­management sowie die elektronische Patientenakte erstmals konkretisiert.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (2019)
Der Bund greift durch die Übernahme der Mehrheitsanteile an der gematik seitdem aktiv in deren Entscheidungsprozesse ein, um die Einführung weiterer Anwendungen der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte zügig umzusetzen.

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (2020)
Patientinnen und Patienten soll eine flächendeckende Nutzung von digitalen Angeboten wie den digitalen Gesundheitsanwendungen und der elektronischen Patientenakte zügig ermöglicht werden. 

Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (2021)
Einführung sogenannter Digitale Pflegeanwendungen seit 2021 eingeführt und Anwendungen der Telematikinfrastruktur aktualisiert.

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (2024)
Umfassende Neuausrichtung, u.a. mit Einführung einer widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (2024)
Grundlage für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Wissenschaft und Forschung

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