Numerierung im Analogverzeichnis
Im Analogverzeichnis der Bundesärztekammer werden so genannte "Platzhalternummern" (künstliche GOÄ-Nummern) verwendet. Diese sollen die Leistung dem fachlichen Abschnitt der GOÄ zuordnen und wurden meist vom Verordnungsgeber übernommen. Da das Analogverzeichnis der BÄK allgemein auch unter Kostenträgern bekannt ist, ist die Verwendung der "Platzhalter" bei der Rechnungserstellung möglich, obwohl es in der GOÄ (§ 12 Abs. 4) nicht vorgesehen ist.