Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Die bundeseinheitliche Umsetzung des Verfahrens der externen vergleichenden Qualitätssicherung gem. § 136 SGB V war bis Ende 2015 Aufgabe des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH .
Das AQUA-Institut hatte 2010 für diesen Auftrag das BQS-Institut abgelöst, das seit 2001 stationär erbrachte medizinisch-pflegerische Leistungen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität erfasst hatte.
Auftraggeber des Verfahrens ist seit 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA), der hierzu eine „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ verabschiedet hat. Als dauerhafter Nachfolger der vorgenannten Institutionen ist seit Anfang 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen n. § 137a SGB V aktiv.
Die externe vergleichende Qualitätssicherung der Krankenhäuser erfolgt datengestützt, d. h. es werden in den Krankenhäusern QS-Daten zu den behandelten Fällen erfasst und jährlich an Datenannahmestellen übermittelt.
Man unterscheidet zwischen bundesbezogenen (sogenannten direkten)- und länderbezogenen (sogenannten indirekten) Verfahren. Direkte Verfahren betreffen insbesondere medizinische Leistungen besonderer Art, die etwa aufgrund ihrer bundesweit relativ niedrigen Häufigkeit eine zentrale Datenentgegennahme und Ergebnisbewertung nahelegen, wie z. B. der Leistungsbereich der Organtransplantation.
Bei indirekten Verfahren finden Datenannahme und Ergebnisbewertung auf Ebene der einzelnen Bundesländer statt. Dazu wurden eigene Infrastrukturen aufgebaut, in Form von Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung, Fachgremien und Lenkungsgremien.
Mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) wurden weitreichende Modifikationen der bisherigen Verfahren und Strukturen gebahnt (siehe hierzu auch die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum KHSG sowie ein im Auftrag der Ständigen Konferenz Qualitätssicherung der BÄK erstelltes Positionspapier).
Die Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Struktur- und Leistungsdaten in Qualitätsberichten zu veröffentlichen. Inhalte, Gestaltung und Veröffentlichungsformate sind in einer Richtlinie des G-BA festgelegt.
Der G-BA stellt die Qualitätsberichtsdaten öffentlich zur Verfügung. Die Daten werden als Basis für diverse Vergleichs- und Bewertungsportale von Krankenhäusern im Internet genutzt. Aus Sicht der Bundesärztekammer sollten Nutzer solcher Portale der vermeintlich geschaffenen Qualitätstransparenz stets mit einer gewissen Skepsis begegnen, vor allem wenn die Portale ein Ranking von Krankenhäusern vornehmen.
Insbesondere der Vergleich von Ergebnisqualität ist methodisch anspruchsvoll und setzt neben einer soliden Datenbasis unter anderem eine angemessene Risikoadjustierung voraus, um unzulässig vereinfachende Aussagen – im Sinne von „Krankenhaus A ist besser als Krankenhaus B“ - zu vermeiden.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Qualitätssicherung existiert eine Reihe optionaler Aktivitäten, die von der Herausgabe zusätzlicher, eigener Qualitätsberichte bis zur Implementierung von Peer-Review-Verfahren reichen.
Starke Beachtung erfährt dabei häufig die Nutzung sogenannter Routinedaten (in der Regel Abrechnungsdaten der Krankenkassen) als Alternative zu eigens für Qualitätssicherungszwecke erhobenen Daten. Die Nutzbarkeit und die Aussagekraft solcher Routinedaten sollten aber differenziert abgewogen werden.
Dokumente und Veröffentlichungen der BÄK zum Thema stationäre Qualitätssicherung
Positionspapier: Qualitätssicherung auf dem Irrweg!
Methodische Einschätzung der Bundesärztekammer zu den vom Gesetzgeber geplanten Änderungen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung Berlin, September 2015
Stand: 19.06.2015
PEER REVIEW - Abgucken erwünscht – neue Qualitätskultur auf Intensivstationen
von Kumpf, Oliver; Spies, Claudia; Kerner, Thoralf, Deutsches Ärzteblatt 2013; Jg. 110(43): A2010-A2012
Schwerpunkt: Übersichtsartikel zum Peer Review Verfahren und seine Einordnung in der Medizin
von Ines Chop; Maria Eberlein-Gonska, in: ZEFQ; Volume 106, Issue 8, 2012, Pages 547-552
Schwerpunkt: Curriculum „Ärztliches Peer Review“ der Bundesärztekammer
Ines Chop, in: ZEFQ; Volume 106, Issue 8, 2012, Pages 555-559
Qualitätssicherung: Routinedaten noch keine Alternative zum BQS-Verfahren
Bei den Ärzten dürfte die Qualitätssicherung mithilfe von Routinedaten vor allem wegen des geringen Erhebungsaufwands auf Interesse stoßen.
Tabelle: Routinedaten vs. klassische QS-Daten: Vor- und Nachteile
Qualitätsmanagement durch die Selbstverwaltung
Statement von Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, zur 8. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin vom 22. – 24. März 2007 in Berlin
Positionspapier der Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte von Krankenhäusern
Konzept der Arbeitsgruppe 'Qualitätsberichte in Krankenhäusern gem. § 137' (alte Fassung) SGB V der Ständigen Konferenz 'Qualitätssicherung der Bundesärztekammer'
Qualitätsberichte: Mehr Orientierungshilfe statt größerer Textmengen
Ein Positionspapier der Bundesärztekammer bietet einen Leitfaden zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte. Im Vergleich mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Vereinbarung zeigen sich unterschiedliche Schwerpunkte. (in: Deutsches Ärzteblatt 103, Heft 43 (27.10.2006), Seite A-2840, A-2842)
Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Information versus Marketing
Einzelstrategien unterlaufen ursprüngliche Ziele.