Gesundheitsförderung und Prävention
Die Gesundheitsförderung richtet sich verstärkt auf die Unterstützung von Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Gesunden oder Kranken. Sie umfasst ebenfalls die für die Gesundheit zuträgliche Gestaltung der Lebensbedingungen und betrifft somit über das Gesundheitswesen hinaus andere Politikbereiche.
Die Prävention dient der Verhütung von Krankheiten und zielt auf den Abbau und die frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken.
Die demografische Entwicklung der deutschen Bevölkerung bringt neben der erhöhten Lebenserwartung auch ein erhöhtes Maß an Krankheitsrisiken und Behandlungsbedarf mit sich.
Nicht zuletzt deshalb hat die Gesundheitsförderung und Prävention in den vergangenen Jahren in den gesundheitspolitischen Diskussionen eine deutliche Aufwertung erfahren.
Viele der vorherrschenden chronischen Erkrankungen können durch eine Stärkung der Gesundheit sowie durch die Reduktion bekannter Risikofaktoren abgewendet, andere in einer frühen Krankheitsphase erkannt und in ihrem Verlauf abgemildert werden.
In der aktuellen Diskussion wird sowohl im Bereich der Gesundheitsförderung als auch im Bereich der Prävention verstärkt auf einen Zielgruppenbezug geachtet.
Sozial Benachteiligte wie von Wohnungslosigkeit Betroffene, Arme, Arbeitslose und – zum Teil – alleinerziehende Mütter müssen bezüglich bestehender Gesundheitsrisiken beachtet und besonders gefördert werden.
Je niedriger der sozioökonomische Status ist desto höher ist das Risiko für eine große Anzahl von Erkrankungen sowie für die Sterblichkeit. Dies trifft besonders für das mittlere Erwachsenenalter (40 bis 64 Jahre) zu.
Der Deutsche Ärztetag befasst sich regelmäßig mit Fragen der Prävention, der Gesundheitsförderung sowie der Berücksichtigung sozial benachteiligter Gruppen.
Institutionen im Bereich Prävention
Prävention - zentrale Aufgabe ärztlichen Handelns
Prävention stellt eine zentrale ärztliche Aufgabe dar. In der ärztlichen (Muster)-Berufsordnung (MBO-Ä) heißt es hierzu entsprechend, dass es Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen (§ 1 Abs. 2 MBO-Ä).
Die Hausarzt- und die Kinderarztpraxen nach § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V bieten hervorragende Voraussetzungen, um gesundheitliche Belastungen und Einschränkungen der psychosozialen Lebensqualität frühzeitig zu erkennen, Patientinnen und Patienten auf diese anzusprechen und zu Verhaltensänderungen zu motivieren.
Auf dieser Basis können Ärztinnen und Ärzte sie auf geeignete Präventionsangebote hinweisen und in weiteren Kontakten überprüfen, ob diese wirksam waren oder individuell angepasst werden müssen. Darüber hinaus zeigen wissenschaftliche Studien, dass ärztliche Beratung relevante Verhaltensänderungen bewirken kann.
Stärkung der ärztlichen Primärprävention in der hausärztlichen Versorgungvom Vorstand der Bundesärztekammer am 17./18.09.2020 beschlossen
Positionen der Bundesärztekammer zur Novellierung des Präventionsgesetzesvom Vorstand der Bundesärztekammer am 14./15.01.2021 beschlossen