Impfprävention / Impfen
Das Impfen gehört aus Gründen des Patientenschutzes zu den urärztlichen Aufgaben.
Schutzimpfungen zur Prävention von Infektionskrankheiten zählen zu den effektivsten und in der Regel kostengünstigsten medizinischen Interventionsmaßnahmen.
Neben dem persönlichen Impfschutz ist das Erreichen eines kollektiven Impfschutzes (auch: Gemeinschaftsschutz, Herdenimmunität) bei einem Großteil der impfpräventablen Infektionserkrankungen entscheidend. Ziel ist es, auch gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Wissen über den Nutzen von Schutzimpfungen in der Bevölkerung zu verankern und die Impfbereitschaft zu erhöhen.
Impfen zählt aus Gründen des Patientenschutzes aus gutem Grund zu den urärztlichen Aufgaben.
Bei der Durchführung von Impfungen geht es nicht um die alleinige Impfstoffgabe. Vielmehr gehören zu den ärztlichen Impfleistungen unter anderem eine umfängliche Anamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen sowie die Impfaufklärung und -beratung.
Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen sollten medizinisch beherrscht werden.
Auch Kenntnisse über Impfungen etwa bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, beim Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten sollten eine ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraussetzen.
Im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen können bestimmte Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Vorgaben von der Ärztin oder dem Arzt an medizinisches Fachpersonal delegiert werden.
Die Bundespolitik hat 2019 – gegen den Widerstand der Ärzteschaft - begonnen, die Übertragung des Impfrechts unter bestimmten Voraussetzungen auch auf andere Berufsgruppen, insbesondere auf Apothekerinnen und Apotheker dauerhaft zu übertragen (hier: Influenza- und Covid-19-Schutzimpfungen).
Die Bundesärztekammer steht diesem Vorhaben äußerst kritisch gegenüber und hat dies im Zuge der bis dato erfolgten Gesetzgebungsverfahren (Masernschutzgesetz, Covid-19-Gesetzgebung) regelmäßig auf politischer Ebene zum Ausdruck gebracht.
Stellungnahmen der Bundesärztekammer
- Corona-Pandemie
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (BT-Drucksache 20/188)Berlin, 08.12.2021
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)Berlin, 12.08.2021Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für GesundheitBerlin, 21.05.2021
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)
Berlin, 04.03.2021
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Drucksache 19/26545)
Berlin, 17.02.2021
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit
Berlin, 03.02.2021 - Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
- Masernschutzgesetz
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) Berlin, 15.10.2019
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) Berlin, 29.05.2019
- Beschlussentwürfe des Gemeinsamen Bundesausschusses